Mehr Verkehrssicherheit durch Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

13. Jan 2016

Antrag angenommen

An
Herrn Martin Volkenrath
Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses

Sehr geehrter Herr Volkenrath,

im Namen der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 13. Januar 2016 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der OVA beauftragt die Verwaltung,

zügig die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet Düsseldorf aufzuheben. Damit wird Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen.

Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus in einer Vorlage darzustellen, an welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten die Radwegebenutzungspflicht aufgrund einer konkret gegebenen qualifizierten Gefahrenlage nicht aufgehoben werden soll.

Sachdarstellung:

Immer wieder kommt es zu Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrende verletzt werden. Laut Verkehrsbericht des Polizeipräsidiums Düsseldorf verunglückte im Jahr 2014 alle 12 Stunden ein Radfahrender im Düsseldorfer Stadtgebiet (741 verunglückte Radfahrende, davon 109 Schwerverletzte).

Sehr häufige Unfallursache ist, dass Radfahrende nicht gesehen werden. Abbiegende Kfz, insbesondere LKW, haben nur eingeschränkte Sichtfelder und können Radfahrende wegen des toten Winkels im Rückspiegel nicht rechtzeitig genug wahrnehmen. Wie wichtig zur Vermeidung von Unfällen die Aufnahme von Sichtkontakt zwischen Rad- und Autofahrenden ist, wird auf den Webseiten des Amtes für Verkehrsmanagement nachvollziehbar erläutert (Sicherheitshinweise „sehen und gesehen werden“).

Langjährige Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass Radfahrende, die sich auf der Fahrbahn befinden, deutlich besser wahrgenommen werden. Deshalb plant die Stadt die Führung von Radrouten vornehmlich auf der Straße, wie z.B. beim Radhauptnetz. Das geplante Radhauptnetz beinhaltet Strecken, die teilweise noch nicht ausreichend der Sicherheit durch Sichtbarkeit entsprechen und erst im Laufe der nächsten Jahre angepasst werden. Es ist richtig, diese Wege nicht als benutzungspflichtig auszuschildern, damit Radfahrende, die die Straße benutzen bei möglichen Unfällen rechtlich nicht benachteiligt werden.

Mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht folgt der OVA der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09). Hiernach darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage.

Viele als benutzungspflichtig ausgewiesene Radwege in Düsseldorf erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Dort stellt umgekehrt eher die Radwegenutzungspflicht eine besondere Gefahrenquelle für Radfahrende dar.

Weitergehende Umplanungen – wie die Verlangsamung von rechtsabbiegenden Autos und LKW durch entsprechende Fahrbahngestaltungen – sind zu prüfen und in einem zweiten Schritt vorzunehmen.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Czerwinski          Matthias Herz          Manfred Neuenhaus


Antrag angenommen