Mehrweg statt Einweg: Abgabe auf Einwegverpackungen

2. März 2020, 22. Februar 2021, 22. November 2021

Sehr geehrter Herr Gutt,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtung am 02.03.2020 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine Abgabe auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr erhoben werden kann. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zur Einführung notwendige Satzung und die organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten sollen dem Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen in einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

Sachdarstellung
Weggeworfene Einwegverpackungen stellen zunehmend eine Belastung für die Umwelt dar. Oftmals werden sie nur wenige Minuten verwendet, anschließend landen sie in öffentlichen Mülleimern oder aber auf den Straßen, Plätzen und Grünflächen der Stadt. Die Unmengen an Einwegverpackungen bedeuten einen immensen Ressourcenverbrauch. Sie belasten aber auch unseren kommunalen Haushalt.

Die Erfahrung der letzten Jahre haben gezeigt, dass die aktuellen Müllverminderungsstrategien, wie Mülltrennung, Recycling und Kompostierung bei Weitem nicht ausgereicht haben, um zu einer spürbaren Reduzierung des Plastikmülls oder des Gesamtmüllaufkommens zu kommen. Hier werden dringend weitere Maßnahmen benötigt, die eine effektivere Wirkung erwarten lassen. Die Einführung einer Verpackungssteuer im Sinne einer örtlichen Verbrauchssteuer kann zu Vermeidung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beitragen.

Ziel ist es, die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch im öffentlichen Raum entsorgte „to-go“ Verpackungen (Becher, Pizzakartons etc.) zu verringern und einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen zu setzen. Gleichzeitig können Einnahmen zum städtischen Haushalt generiert werden, die z. B. für weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung und für die Stadtsauberkeit.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz, das die alte Verpackungsverordnung abgelöst hat. Seither ist die Einführung einer kommunalen Abgabe auf Einwegverpackungen gesetzlich möglich.

Die Stadt Tübingen hat als erste Stadt gehandelt, und die neuen rechtlichen Möglichkeiten genutzt. Nach umfassender juristischer Expertise wurde im Januar 2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 eine Verpackungssteuer vom Rat der Stadt Tübingen beschlossen. Demnach werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent.

Andere Städte befassen sich ebenfalls mit dem Thema und wollen folgen. Der Stadt Düsseldorf muss es ein wichtiges Anliegen sein, im Sinne der Abfallvermeidung die Einführung einer Verpackungssteuer zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Majewski                         Vera Esders                                    Ingrid Landau

Berichtsvorlagen der Verwaltung im AÖE

am 22.02.2021

Abgabe auf Einwegverpackungen – Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung

und am  22.11.2021

Sachstand kommunale Verpackungssteuer