Noch kaum Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen – Ist die Ausnahme die Regel?

18. April 2019

Antwort der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Gutt,

wir bitten Sie, folgende Fragen auf die Tagesordnung des Ausschusses für öffentliche Einrichtung am 29.04.2019 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie viele Veranstaltungen auf städtischen Flächen und im öffentlichen Raum wurden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils genehmigt?
  2. Bei welchen Veranstaltungen wurde bezüglich der Verpflichtung, Mehrweggeschirr einzusetzen, jeweils eine Ausnahmegenehmigung erteilt (bitte einzeln auflisten) und aus welchem Grund?
  3. Wie hoch war das Besucheraufkommen dieser Veranstaltungen jeweils?

Sachdarstellung

Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Düsseldorf (AWIKO) setzt sich Abfallvermeidung zum Ziel. In dem am 15.12.2016 vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossenen Konzept heißt es: „Düsseldorf setzt auf Mehrweg: Bei Veranstaltungen auf städtischen Flächen und im öffentlichen Raum soll künftig auf die Verwendung von Mehrwegbehältnissen, entsprechend der Abfallsatzung der Stadt Düsseldorf, hingewirkt werden. … Veranstalter sollen im Vorfeld beraten und bei entsprechenden Veranstaltungskonzepten unterstützt werden.“

Auch die städtische Abfallsatzung der Stadt fordert klar: „Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden. Die Stadt wirkt auf Veranstalterinnen und Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen auf Privatgrund ein, um die Ausgabe von Speisen und Getränken in Mehrwegbehältnissen zu erreichen.“

In der Realität werden bei den meisten Veranstaltungen fast alle Getränke und alle Speisen nach wie vor in Einweggeschirr ausgegeben. Allein die Getränkebereiche bei Großveranstaltungen wie z. B. in der Merkur Spielarena, dem ISS Dome und der Mitsubishi Electric Hall setzen auf Mehrweg. Ansonsten scheint es, dass die Ausnahme von der Mehrweg-Verpflichtung eher die Regel ist.

Um städtische Flächen für Veranstaltungen zu mieten, muss der Veranstalter bei den Flächenämtern (Gartenamt, Amt für Verkehrsmanagement, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Amt für Gebäudemanagement) einen Antrag auf Genehmigung stellen. Diese Ämter setzen aber bisher nicht zwingend die Verpflichtung zur Verwendung von Mehrweggeschirr um, und das eigentlich zuständige Umweltamt bekommt u.U. diesen Antrag gar nicht zu sehen.

Das AWIKO gibt ferner vor: „Über erteilte Ausnahmeregelungen wird der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen regelmäßig zusammenfassend informiert.“ Eine solche Berichterstattung steht derzeit noch aus.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Majewski, Ingrid Landau, Vera Esders