Modernisiertes Staatsbürgerschaftsrecht 8. Mai 20248. Mai 2024 8. Mai 2024 Antwort der Verwaltung An Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Vorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Anfrage Welche Einbürgerungsregelungen gelten nach dem am 19.01.2024 im Bundestag beschlossenen modernisierten Staatsbürgerschaftsrecht für Menschen, deren Pass abgelaufen ist und die auf Antrag bei ihren zuständigen Botschaften und Konsulaten ihrer Herkunftsländer keinen neuen Pass ausgestellt bekommen bzw. Gebühren entrichten müssen, die ihre finanziellen Kapazitäten übersteigen? Welche Regelungen kann das Amt für Migration und Integration zur erleichterten Einbürgerung selbstständig und in welchem zeitlichen Horizont umsetzen? Wie und wann werden die in Düsseldorf lebenden Betroffenen über die neuen Möglichkeiten informiert und beraten? Begründung Von 650.000 Einwohner*innen der Stadt Düsseldorf haben ca. 160.000 einen ausländischen Pass. Für ausländische Einwohner*innen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollten, ist der Erwerb zum Teil mit großen Schwierigkeiten verbunden. Beispielsweise muss zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ein aktuell gültiger Ausweis / Pass des Herkunftslandes vorgelegt werden, auch wenn durch die Vorlage des inzwischen abgelaufenen Passes die Herkunft bereits offiziell bescheinigt wurde. Der Erwerb bzw. die Beantragung eines aktuellen Passes im Herkunftslandes, ist jedoch für viele, die aufgrund der (politischen und humanitären) Situation in ihren Heimatländern geflohen sind, gefährlich, aufgrund von Krankheiten unmöglich oder finanziell nicht leistbar. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski