Münsterstraße 304-306 – Wettbewerbsergebnis, Weiteres Vorgehen, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

28. November 2022

Antrag für Planung und Stadtentwicklung am 30.11.2022

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Vorlagebeschluss APS/138/2022: Städtebaulicher Wettbewerb Nr. 06/021 – Münsterstraße 304-306 – Wettbewerbsergebnis, Weiteres Vorgehen, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 9 auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt das in der Anlage beschriebene Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Kenntnis.

II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage dieses Wettbewerbsergebnisses mit der dort vorgesehenen Höhenentwicklung die zur Durchführung eines voraussichtlich vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens notwendigen planungsrechtlichen Schritte mit dem Vorhabenträger einzuleiten und die im nachstehenden Antrag formulierte Prüfung vorzunehmen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse des Wettbewerbs als Grundlage für eine weitere Ausarbeitung zu nehmen. Hierbei soll vor einer endgültigen Entscheidung zur Bauhöhe aufgezeigt werden, wie der Unterschied wäre, wenn die Höhe sich am ARAG Hochhaus orientieren würde. Zu prüfen ist, ob für eine gute städtebauliche Lösung dabei die Breite und Länge bei Bedarf anzupassen sind. Zudem soll den Fraktionen – eine Woche vor der beratenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung bzw. der entsprechenden Bezirksvertretung – ein Modell zur Beurteilung zentral im Rathaus bereitgestellt werden.
  1. Außerdem soll für die Weiterentwicklung beachtet werden, dass das Baugebiet eine Insellage inmitten starker Verkehrsströme hat und der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr nur nach Querung achtspuriger Straßen und des Kittelbachs erreicht werden kann. Deshalb soll für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer als Social Return eine Querung mindestens vom Baugebiet bis zum gegenüberliegenden Stadtplatz Ost errichtet und geprüft werden, ob darüber hinaus eine Verlängerung über die Münsterstr. bis hin zur Heinrichstr. möglich ist.

III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung durchzuführen und die Nachweise, die der Antrag formuliert, mit aufzunehmen und im Ergebnis vorzulegen.

Der Nachweis der Höhenverträglichkeit muss vor der nächsten Phase des Bebauungsplans erbracht werden.

Begründung:

Erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Penack-Bielor                                   Dr. Frank Schulz