Nachhaltige Beschaffung in der Landeshauptstadt – Änderung der Geschäftsanweisung (GA) Vergabe

23. Juni 2017

Sehr geehrter Herr Tacer,

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umweltschutz am 23.06.2017 zu neh-men und zur Abstimmung zu bringen:

Der Umweltausschuss beschließt:
Die Geschäftsanweisung Vergabe wird kurzfristig überarbeitet.

Die entfallenen Vorgaben, Produkten aus fairem Handel bei der öffentlichen Beschaffung der Stadt Düsseldorf den Vorzug zu geben, wird in die Geschäftsanweisung Vergabe wieder aufgenommen.

Außerdem erfolgt die Ergänzung, dass öffentliche Aufträge und Beschaffungen auch unterhalb eines Schwellenwertes von 5000.- Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die sowohl das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit als auch die übrigen sieben ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.

Begründung:
Mit der Neufassung der GA Vergabe, die seit dem 1. März 2017 in Kraft ist, entfielen die Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung. Diese Streichung soll rückgängig gemacht werden. Die Regelung zielt auf Produktgruppen, für die Fairtrade-Siegel oder vergleichbare Labels existieren, wie beispielsweise Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Orangen und Holz.

Der in der aktuellen Fassung der GA Vergabe enthaltene Verweis auf das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW greift zu kurz, da Beschaffungen und Aufträge unter einem Schwellenwert von 5000.- Euro hierdurch nicht erfasst sind und dort auch in keiner Weise die Bevorzugung von Fair trade o.ä. gelabelten Produkten vorgesehen ist.

In der bis zum 1. März 2017 geltenden Fassung der GA Vergabe der Stadt Düsseldorf hieß es unter Ziffer 7.3: „Weiterhin ist zu beachten, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden. Wenn möglich, ist Produkten aus fairem Handel der Vorzug zu geben. Als Nachweis gilt eine unabhängige Zertifizierung (z. B. ein TransFair-Siegel oder Rugmark-Siegel). Existiert für die betroffenen Produkte keine Zertifizierung, gilt die Erklärung durch die Anerkennung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen bzw. die Anerkennung der zusätzlichen Vertragsbedingungen VOL.“

Dieser Punkt ist weggefallen, dies soll rückgängig gemacht werden.

Wir wollen den Faktor Nachhaltigkeit in der Beschaffung stärken, damit die Stadt Düsseldorf ihrer Vorbildfunktion gerecht wird. Die Beschaffung fair gehandelter Produkte, die den Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen entsprechen, sollte in einer Landeshauptstadt ebenso selbstverständlich sein wie eine ressourcenschonende Beschaffung. Die Stadtverwaltung soll dazu angehalten werden, konsequent auf nachhaltige Produkte zu setzen.

Iris Bellstedt,    Ursula Holtmann-Schnieder,    Cord Schulz