Nachhaltige Beschaffung in Düsseldorf – da geht noch mehr 11. April 201727. September 2018 11. April 2017 Die Antwort der Verwaltung An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz Ratsherrn Philipp Tacer Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: Nachhaltige Beschaffung in der Stadtverwaltung Düsseldorf Sehr geehrter Herr Tacer, seit dem 1. März 2017 gilt die neue Fassung der Geschäftsanweisung für die Vergabe von Aufträgen und Konzessionen für die Stadtverwaltung Düsseldorf, kurz: GA Vergabe. Unter Punkt 7 „Nachhaltige Beschaffung“ sind entsprechende Anforderungen und Kriterien für Materialien und Gebrauchsgüter definiert.[1] In der bislang geltenden Fassung der GA Vergabe hieß es außerdem unter Ziffer 7.3: „Weiterhin ist zu beachten, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden. Wenn möglich, ist Produkten aus fairem Handel der Vorzug zu geben. Als Nachweis gilt eine unabhängige Zertifizierung (z. B. ein TransFair-Siegel oder Rugmark-Siegel). Existiert für die betroffenen Produkte keine Zertifizierung, gilt die Erklärung durch die Anerkennung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen bzw. die Anerkennung der zusätzlichen Vertragsbedingungen VOL.“ Dieser Punkt ist in der neuen Fassung der GA Vergabe weggefallen. Wir bitten Sie daher, folgende Frage auf die Tagesordnung des Umweltausschusses am 27.04.2017 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: Erfüllt die Neufassung der GA Vergabe noch die bisherigen Vorgaben bezüglich fair gehandelter Produkte und einer ILO[2]-konformen Beschaffung der Landeshauptstadt Düsseldorf, obwohl Ziffer 7.3 weggefallen ist? Wir wollen den Faktor Nachhaltigkeit in der Beschaffung stärken, damit die Stadt Düsseldorf ihrer Vorbildfunktion gerecht wird. Die Beschaffung fair gehandelter, ILO-konformer Produkte sollte in einer Landeshauptstadt selbstverständlich sein. Die Stadt Düsseldorf und ihre städtischen Töchter sollen dazu angehalten werden, konsequent auf die Beschaffung nachhaltiger Materialien und Gebrauchsgüter zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Iris Bellstedt Renate Böhm Günther Bunte-Esders [1] „Bei der Beschaffung und Verwendung von Materialien und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen sind Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Verwertbarkeit und Energieeffizienz auszeichnen und im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt worden sind. Im Einzelnen sind die Bestimmungen des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz – LabfG-) des Tariftreue- und Vergabe Gesetzes NRW und der Satzung zur Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der Geschäftsanweisung Abfallmanagement (GA Abfall) zu beachten. 7.2 Es ist die Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen zu beachten.“ (GA Vergabe, 01.03.2017) [2] International Labour Organization