„Nahverkehrsplan 2017 der Landeshauptstadt Düsseldorf“ Änderungsantrag interfraktionell

Der Nahverkehrsplan (NVP) wird alle fünf Jahre erstellt. Er ist Grundlage für ein Auftrag an Rheinbahn ab 2019 bis 2024. Dieses Mal trägt er deutlich grüne Handschrift. Vor allem die Abkehr vom Diesel: In sechs Jahren sollen ausschließlich Busse mit emissionsfreien Antrieben unterwegs sein.
Weitere wichtige Details der Verwaltungsvorlage wurden noch in der Ratssitzung per Änderungsantrag angepasst. Zum Beispiel: Vorrangschaltung für Bus und Bahn an Ampeln, längere Betriebszeiten und eine bessere Anbindung der Randbezirke.

18. Mai
Änderungsantrag

An Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, diesen Änderungsantrag zur Vorlage 66/ 37/ 2017-1 „Nahverkehrsplan 2017 der Landeshauptstadt Düsseldorf“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.05.2017 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Zu ändernde Passagen im „Nahverkehrsplan 2017 der Landeshauptstadt Düsseldorf“:

Kapitel 2.4.3, S. 26: Der vorletzte Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
„Im Rahmen einer Innovationslinie wird die Rheinbahn AG ab 2019 Busse mit emissionsfreien Antriebssystemen erproben, ab 2021 wird eine zweite Innovationslinie folgen. Ziel ist, spätestens ab 2023 ausschließlich Busse mit emissionsfreien Antrieben zu beschaffen.“

Kapitel 2.5.4, S. 35: Der dritte Absatz wird wie folgt geändert:
„Es wird angeregt, die Produktpalette des VRR unter dem Produkt Bus um ein neues Produkt „Metrobus“ zu erweitern. Metrobuslinien sind gedacht für Strecken, die täglich von überdurchschnittlich vielen Fahrgästen benutzt werden.“

Der vierte Absatz wird wie folgt ergänzt:
„… dieses Produkt nicht oder kaum angenommen wird. Hier ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Digitalisierung ein attraktives Angebot auch für den Bedienraum Düsseldorf entwickelt werden kann.“

Kapitel 2.5.4, S. 37: Der vierte Absatz wird wie folgt geändert:
„Das Fahrplanangebot mit seinen Fahrzeugbedarfen ist so zu gestalten…“

Kapitel 2.5.7, S. 44: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
„…Für die Pünktlichkeit wird eine Toleranzgrenze von +3 Minuten zugrunde gelegt. Die Rheinbahn veröffentlicht halbjährlich einen Bericht über die Einhaltung des Qualitätsziels Pünktlichkeit und berichtet jährlich im Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Ein geeignetes Pönalsystem wird von der Verwaltung geprüft.“

Kapitel 2.5.7, S. 46: Am Ende des ersten Absatzes wird wie folgt ergänzt:
„… zu seiner Zielhaltestelle bringt. Die Anschlussgarantie wird für mindestens fünf weitere Umsteigerelationen in Düsseldorf geprüft.“

Kapitel 2.5.8, S. 47: Der dritte Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
Einsatz von Sicherheitsdiensten, die am Wochenende (Freitag bis Sonntag) und in den Tagesrandzeiten streckenweise die Kurse begleiten und somit für Sicherheit beim Fahrgast wie auch beim Fahrpersonal sorgen.“

Kapitel 2.5.9, S. 47: Die Aufzählung wird wie folgt um einen Spiegelstrich ergänzt:
„Lauftext auf den Displays in kurzer, prägnanter Sprache, auch in englischer Sprache.“

Kapitel 6.1, S. 126: Der dritte Absatz wird wie folgt geändert:
„Erste Meilensteine auf diesem Weg können die Einführung von Metrobuslinien auf den städtisch stark belasteten Busachsen außerhalb des Schienennetzes, die Einrichtung einer Innovationslinie (s.o. alternative Antriebe) und die schrittweise Möglichkeit der Einführung von Bussen mit schadstofffreien Antriebssystemen oder Komfortaspekten, die heute noch gar nicht bekannt sind (Barrierefreiheit, Sicherheit u.a.) sein. Dies böte auch die Möglichkeit einer Verbesserung der Anbindung von Randgebieten in Randzeiten wie in Hubbelrath/Knittkuhl und Unterbach.“

Kapitel 6.3.2, Bild 6-18, S. 147: Das Bild 6-18 „Verlängerung der Linie 708 zum Spichernplatz: Verkehrliche Bewertung“ wird wie folgt geändert:
„Empfehlung: Das Vorhaben wird im Lichte der Entwicklung der Studierendenzahlen an dem Standort weiter geprüft.“

Kapitel 6.5 S. 166: Der neue Textbaustein nach dem Bild 6-27 wird gestrichen:
„Das Angebot im Abendverkehr wird geprüft und bei Bedarf weiter entwickelt, um insbesondere die geänderten Anforderungen der Berufstägigen und Einkäufer vor dem Hintergrund der geänderten Ladenschlusszeiten und geändertem Freizeitverhalten gerecht zu werden.“.

Die darauf folgende Unterüberschrift „Anpassung des Angebots an die geänderten Ladenschlusszeiten“ wird wie  folgt geändert:
„Bedarfs- und Nutzer_innengerechte Anpassung des Angebotes“

Der erste Absatz wird wie folgt ersetzt:
„Der in Bild 2-6 definierte zeitliche Übergang des hohen Angebots der Normalverkehrszeit II (NVZ II) zum Schwachverkehrsangebot II (SVZ II) und dessen Übergang zur Schwachverkehrszeit III (SVZ III) wird dahingehend überprüft, wie die Qualität des Angebots am Abend bedarfsgerecht verbessert werden kann.“

Der zweite Absatz wird wie folgt ergänzt:
„Als ein Komfort- bzw. Qualitätskriterium …“

Der vierte Absatz, Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Schwachverkehrszeit II verschiebt sich somit entsprechend um 1 Stunde…“

Vor der Unterüberschrift „Weiterentwicklung des Abend- und Nachtverkehrsangebotes“ wird ein neuer Absatz ergänzt:
„Für die Niederflurstadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien werden entsprechende Konzepte erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird auch die Schwachverkehrszeit III bis zum Betriebsschluss überprüft.“

Kapitel 6.8., S. 173: Der zweite Absatzes wird wie folgt ergänzt:
„… zugrunde gelegt. In gleicher Weise werden Kriterien für die Installation von Videoüberwachungskameras und Notrufeinrichtungen an Haltestellen und Fahrzeugen entwickelt.“

Kapitel 7.3, Bild 7-4, S. 179:    Das Bild 7-4 „Maßnahmen zur Netzentwicklung Bus (Teil 1)“  wird die zweite Zeile der Tabelle „Linie 725“ wie folgt geändert:
„Anpassung des Linienverlaufs im Bereich Flingern Nord nach Fertigstellung der Infrastruktur und Verlegung der Haltestelle aus der Humboldtstraße in die Rethelstraße“
Das Bild 7-4 „Maßnahmen zur Netzentwicklung Bus (Teil 1)“ wird um folgende Zeile ergänzt:
„Beseitigung des Erschließungsdefizits im Bereich der Hohenzollernallee – kurzfristig“

Kapitel 7.4, S. 183: Der vorletzte Absatz wird wie folgt geändert:
„Der barrierefreie Ausbau aller in den Prioritätenlisten enthaltenen Haltestellen wird bei den Hochflurstadtbahnhaltestellen spätestens im Jahr 2027, bei den Niederflurstadtbahn- und Straßenbahnhaltestellen und bei den Bushaltestellen spätestens 2030 abgeschlossen sein (vgl. Bild 7-11).“
Das Bild 7-11 ist dementsprechend redaktionell anzupassen.

Sachdarstellung:
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Gutt    Markus Raub    Norbert Czerwinski
Angela Hebeler    Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann