Neugestaltung der Mühlenstraße

Ergänzungsantrag zur Vorlage OVA/090/2025

An den
Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses
Ratsherrn Norbert Czerwinski

Sehr geehrter Herr Czerwinski,

wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, nach folgender Maßgabe, ansonsten vorlagegemäß beschließen zu lassen:

  1. Die Verwaltung prüft, ob in Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Allee eine auf Höhe der Poller-Anlage Mühlenstraße einsetzende durchgehende regelmaßige Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen oder Radschutzstreifen), möglichst mit Rotasphalt-Oberfläche, in die Planung integriert werden kann, damit der Radverkehr behinderungsfrei bis zur LZA gelangen kann.
  2. Die Verwaltung prüft, wie in Fahrtrichtung Rhein das Ende des Radfahrstreifens auf Höhe Grabbeplatz verdeutlicht, ggf. etwas nach Westen verschoben und ob eine Rad-Geradeausfahrt ohne Fahrstreifenwechselnotwendigkeit markiert werden kann.
  3. Die Verwaltung prüft, ob zur besseren Verkehrsabwicklung in Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Allee die MIV-Rechtsabbiegespur bis zur Einmündung Neustraße rückverlängert werden kann.
  4. Die Verwaltung prüft, ob im Bereich der Mühlenstraße oder des Burgplatzes eine Hochbordkante für einen barrierefreien Einstieg in den Hop-On-/Hop-Off-Bus sowie für den Fall einer Rheinbahn-Bus-Anbindung vorgesehen werden kann.
  5. Die Verwaltung prüft insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die aus der Anlage ersichtlichen Anregungen zur Markierung im Einmündungsbereich Grabbeplatz/Heinrich-Heine-Allee (Ziff. 1-7).

Begründung
Erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen


Andreas Hartnigk              Mirja Cordes

Anlage:

  1. Die Furt über die östliche Heinrich-Heine-Allee sollte roteingefärbt werden (Konflikt-Grün des linksabbiegenden MIV aus der Mühlenstraße).

2. Die Furt über die Mühlenstraße sollte roteingefärbt werden (Konflikt-Grün des
rechtsabbiegenden MIV aus der Heinrich-Heine-Allee).

3. Die Furt über die westliche Heinrich-Heine-Allee (einschließlich Aufweitung in
die Mühlenstraße) sollte roteingefärbt werden, um linksabbiegenden MIV aus der
Heinrich-Heine-Allee deutlich zu machen, dass diese Fläche nicht überfahren werden
soll.

4. Es sollte geprüft werden, ob die nördlichen Furt über die Heinrich-Heine-Allee,
die im Bestand 2R-beampelt sind, als 2R-Furten dimensioniert und mit Leitlinie und
Richtungspiktogrammen markiert werden können. Sollte dies nicht möglich sein,
kann die Ausrundung an der westlichen baulichen Rad-Auffahrt von der Furt über die
Heinrich-Heine-Allee nach Norden entfallen.

5. FR Ost: Die Furt aus der Mühlenstraße zur östlichen Heinrich-Heine-Allee sollte
im Bereich der beiden Richtungsfahrbahnen ununterbrochen markiert werden; eine
Notwendigkeit zur Unterbrechung wegen der Vorfahrt der Heinrich-Heine-Allee bei
Signalausfall besteht nicht (vgl. etwa: Klein Eller/Weinheimer Straße und Bernburger
Straße/Karlsruher Straße). Eine Roteinfärbung wäre wünschenswert.

6. FR Ost: Der RiM für Rad-Linksabbieger sollte entsprechend der in Düsseldorf üblichen Praxis roteingefärbt werden; ggf. sollte er leicht verbreitert werden.

7. FR Ost: Bei dem Rechtsabbieger sollte gemäß der textlichen Darstellung ein ARAS markiert werden mittels zweiter zurückgelagerte Haltelinie für den MIV und Roteinfärbung des Radaufstellbereichs vor der vorderen Haltelinie.