Realisierung von Nutzungsperspektiven in der Bodenpolitik

09. März 2020

Antwort der Verwaltung

An
Ratsherrn Uwe Warnecke
Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrter Herr Warnecke,

in der letzten Sitzung des AWM am 20. Januar 2020 haben wir, ausgehend von der GRÜNEN Anfrage zu Genehmigungsüberhängen, die Erkenntnis gewonnen, dass Antragsteller*innen nicht verpflichtet sind, die ihnen erteilten Baugenehmigungen auszuschöpfen, und dass die Verwaltung lediglich im Rahmen von städtebaulichen Verträgen Bauverpflichtungen festsetzen kann.

Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat sich die Stadt und die große Mehrheit der politischen Akteur*innen in der Stadt zu einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik verpflichtet. Die Entwicklung der Bodenpreise ist eine dramatische Kontraindikation für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik. Insbesondere vor dem Hintergrund leistungsloser Vermögenszugewinne sind Bodenspekulationen ohne konkrete Entwicklungsabsicht aus der Perspektive der Stadtrendite abzulehnen. Das ist insbesondere so, weil nur die Lagegunst des Bodens innerhalb der Stadt erst Entwicklungsperspektiven eröffnet und eben diese Lagegunst von der Stadt kostenlos bereitgestellt wird.

Ein Anreizsystem, welches primär auf die erteilten Baugenehmigungen abzielt, greift hier zu kurz. Vielmehr braucht es Anreizsysteme, die zu einer Nutzungsperspektive des (städtischen) Bodens führen.

Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dieAnfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 9. März 2020 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit den nachfolgenden Instrumenten gemacht, um die Bodenpreisspekulation bzw. die Genehmigungsüberhänge abzubauen und Eigentümer*innen zum Bau zu motivieren? (u.a. Baugebote, Ersatzvornahme oder städtebauliche Gebote)
  2. Welche tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen bzw. welche Hintergrundkulisse müssen erfüllt sein, um die oben genannten Instrumente anwenden zu können?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung darüber hinaus die Liegenschaftspolitik der Landeshauptstadt gemeinwohlorientierter zu gestalten?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                                                              Susanne Ott