Antrag angenommen
23. Januar 2018
Herrn Bezirksbürgermeister
Karsten Kunert
Neusser Tor 12
40625 Düsseldorf
Beschluss
Die BV 7 bittet die Verwaltung um Überprüfung, ob die Fußgängerzone Kölner Tor für den Radverkehr zeitabhängig geöffnet werden kann.
Sachdarstellung
Um eine durchgängige Fahrt, gerade für Schülerinnen- und Schüler, von der Gräulinger- zur Heyestraße zu ermöglichen, sollte die Fußgängerzone Kölner Tor ebenfalls für den Radverkehr geöffnet werden.
Dies kann, ähnlich wie für den Lieferverkehr, zeitabhängig erlaubt bzw. eingeschränkt werden. Es könnte auch – wie bereits in anderen Städten, wie Freiburg, Augsburg, München etc. erfolgreich getestet – für ein Jahr probeweise erfolgen.
Die Kosten beschränken sich in jedem Fall auf ein Zusatzschild VZ 1022-10 „Radfahrer frei“. Dieses Schild erlaubt die Nutzung unter Berücksichtigung der Fußgänger*innen.
Die von Fußgängern erheblich stärker genutzte Schadowstraße wurde bereits für den Radverkehr freigegeben
(siehe Abb. 2).
Mit freundlichen Grüßen
Eva Mörger Maria Icking Marco Huppertz
Anlage:
Aktuelle Beschilderung am Neußer Tor, Schadowstraße / Ecke Blumenstraße