Funktionsabläufe der Notbremsen bei Stadt- und Straßenbahnen 20. Januar 202027. Februar 2020 26. Febraur 2020 Antwort der Verwaltung An Ratsherrn Martin Volkenrath Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Sehr geehrter Herr Volkenrath, am 22.12.2019 war der Presse zu entnehmen, dass in Bonn die Fahrgäste der Straßenbahn 66 die Bahn zum Stehen bringen mussten, nachdem ein Fahrer ohnmächtig geworden war und die Betätigung der Notbremse keine Wirkung zeigte. Die Bonner Stadtwerke erläuterten, dass die Notbremse auf freier Fläche und in Tunneln nicht ausgelöst werde. Stattdessen bekäme der Fahrer ein Signal und könne über eine Sprechanlage mit den Fahrgästen Kontakt aufnehmen und die Bahn anhalten. Weil der Fahrer in diesem Fall aber nicht ansprechbar war, fuhr die Straßenbahn einfach weiter. In Absprache mit den Stadtwerken und der Polizei brachen die Fahrgäste ein Fenster zur Fahrerkabine auf und konnten so die Bahn an der Haltestelle Adelheidisstraße zum Halten bringen. Wir bitten, Sie folgende Fragen auf die Tagesordnung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 26.02.2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Welche Abläufe werden bei den Fahrzeugen der Straßen- und Stadtbahnen der Rheinbahn bei Betätigung der Notbremse ausgelöst? Wird zwischen Überland- und Innenstadtverkehr unterschieden und wenn ja warum? Was müssten Fahrgäste unternehmen, wenn ein dem Bonner Geschehnis vergleichbarer Fall der Ohnmacht einer Fahrer*in in Düsseldorf eintreten würde? Mit freundlichen Grüßen Norbert Czerwinski, Sandra Patalla, Dietmar Wolf