Weitere Blockaden von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durch neue Werbesäulen? 7. November 201824. Juni 2019 07. November 2018 Antworten der Verwaltung Sehr geehrter Herr Volkenrath, seit dem Frühjahr dieses Jahres werden neue Werbesäulen im Stadtgebiet Düsseldorf aufgestellt. An der Prinzenallee und an der Kruppstraße wurden sie so positioniert, dass sie Fußgänger*innen und Radfahrer*innen im Weg standen. Aufgrund breiter Kritik und unserer Anfrage im Rat am 14. Juni 2018 (01/ 142/2018) sagte die Verwaltung zu, beide Säulen an andere Standorte versetzen zu lassen. Am 20. Juni 2018 beauftragte der Ordnungs- und Verkehrsausschuss (66/ 74/2018) die Verwaltung außerdem, „bei der Prüfung und Genehmigung von neuen Standorten für Werbesäulen die Mindestbreiten für Gehwege und Radwege zwingend zu berücksichtigen (gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)), die sicherheitsrelevanten Sichtbeziehungen aller Verkehrsteilnehmer*innen zu berücksichtigen, die Bezirksvertretungen über die geplanten Standorte zu informieren und Anregungen, Widersprüche und Empfehlungen zu berücksichtigen.“ Trotzdem wurde vor wenigen Tagen auf der Kaiserswerther Straße eine Werbesäule aufgestellt, die den Gehweg auf kompletter Breite blockiert und alle Fußgänger*innen zwingt, über den Radweg auszuweichen. Nach Hinweisen von Bürger*innen sagte die Stadtverwaltung zu, diese Säule ebenfalls wieder versetzen zu lassen. Aufgrund der Erfahrungen an der Prinzenallee und der Kruppstraße sowie des eindeutigen OVA Beschlusses ist es völlig unverständlich, wie diese erneute Blockade zustande kam. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 07. November 2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um die Umsetzung des OVA-Beschlusses zu garantieren? Inwiefern wurde das Genehmigungsverfahren verändert und wie wurden die bereits genehmigten Standorte erneut überprüft? Ist mittlerweile die Einreichung eines Plans, wo eine Säule aufgestellt werden soll, beim Antrag vorgeschrieben? Mit freundlichen Grüßen Norbert Czerwinski