Mehr Sicherheit durch die zügige Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

24. April 2020

Sehr geehrter Herr Volkenrath,

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 05. Mai 2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung,

zügig die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet Düsseldorf aufzuheben. Damit wird Radfahrenden die Wahlfreiheit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen.

In solchen Straßen bzw. Straßenabschnitten, auf denen nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage die Radwegebenutzungspflicht nicht aufgehoben werden sollte, wird die Verwaltung beauftragt, die Sicherheit von Radfahrenden durch andere Maßnahmen sicherzustellen, wie zum Beispiel durch die Einrichtung temporärer Radstreifen – etwa in Form von flexiblen Protected Bike-Lanes nach dem Vorbild Berlins.

Die Verwaltung wird gebeten, den Ordnungs- und Verkehrsausschuss in der nächsten Sitzung über diese Einrichtungen zu informieren.

Sachdarstellung:
Bereits im Januar 2016 hatte der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden und Zufußgehenden mehrheitlich beschlossen (Vorlage 66/2/16). Hier war – und dies gilt nach wie vor – die mangelnde Sichtbarkeit von Radfahrenden beim Linksabbiegeverkehr von LKW und PKW das ausschlaggebende Motiv.

Das zur Zeit geltenden Kontaktverbot und die Aufforderung zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5m zwischen Personen, um die gegenseitige Ansteckung und die Ausbreitung von Covid-19 zu vermeiden, erhöht nun den Handlungsdruck.

Der Sicherheitsabstand von 1,5m wird von den Düsseldorfer*innen wahrnehmbar eingehalten. Dies erhöht allerdings zwangsläufig im Straßenraum insbesondere auf den Gehwegen den Platzbedarf. Häufig weichen daher Zufußgehende auf die Radstreifen aus, um zu enge Begegnungen zu vermeiden. Dies wiederum führt vermehrt zu gefährlichem Begegnungsverkehr mit Radfahrenden.

Aber auch Radfahrende untereinander können auf den meisten Radstreifen in Düsseldorf keinen Abstand von 1,5m untereinander einhalten.

Eine zügige Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zum Schutz der Bürger*innen ist daher dringend geboten.

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss verweist nochmals auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09). Hiernach darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage.

Die Mehrzahl der als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radwege in Düsseldorf erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Dort stellt umgekehrt eher die Radwegenutzungspflicht eine besondere Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmer*innen wie oben geschildert dar.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Czerwinski, Matthias Herz