Mindestabstand auf Gehwegen ermöglichen durch Rücknahme der Genehmigung zum Gehwegparken

24. April 2020

Sehr geehrter Herr Volkenrath,

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 05. Mai 2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung,

die in den Jahren 2008 bis 2011 sukzessive im gesamten Stadtgebiet vorgenommene Legalisierung des bis dahin geduldeten Gehwegparkens zurückzunehmen und die Gehwege in voller Breite den Zufußgehenden dort zurückzugeben, wo der gebotene Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen wegen parkender Fahrzeuge nicht eingehalten werden kann.

Die Verwaltung wird gebeten, den Ordnungs- und Verkehrsausschuss in der nächsten Sitzung über die erfolgten Maßnahmen zu informieren.

Begründung:
Vor allem dort, wo es Zufußgehenden nicht möglich ist, auf dem Bürgersteig den zur Eindämmung der Corona-Epidemie geforderten Mindestabstand von 1,5m einzuhalten, muss umgehend genügend Raum für einen sicheren Begegnungsverkehr geschaffen werden.

In den Jahren 2008 – 2011 wurde stadtweit das bis dahin geduldete regelwidrige Gehparken legalisiert. Die Gehwege wurden in Teilen verschmälerten für parkende Autos zur Verfügung gestellt. Hieraus entstanden für Zufußgehende teilweise schmalere Passagen, als von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV e.V., für die Mindestbreite von Fußwegen empfohlen wird. Diese werden nun angesichts der drohenden Ansteckungsgefahr noch mehr als Engpass wahrgenommen.

Die Legalisierungen des Gehwegparkens müssen dort mit Blick auf die Pandemieeindämmung schnell zurückgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Czerwinski Matthias Herz