Photovoltaik-Anlagen bei städtischen Gebäuden

07.05.2019

Antworten der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hartnigk,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tages­ordnung des Bauausschusses am 07.05.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Bei welchen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Gebäude – mit Eigenbetrieben, ohne Kulturbauten, Schulen und Sportstätten – ist seit 2017 die Installation und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage erfolgt?
  2. Bei welchen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Gebäude – mit Eigenbetrieben, ohne Kulturbauten, Schulen und Sportstätten – ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage aktuell geplant?
  3. Welche städtischen Gebäude – mit Eigenbetrieben, ohne Kulturbauten, Schulen und Sportstätten – sind konstruktiv bereits für die Installation einer Photovoltaik-Anlage ausgelegt?

Sachdarstellung

Die Nutzung von Photovoltaik bei städtischen Gebäuden ist Teil des Düsseldorfer Klimaschutzkonzeptes, das der Rat der Stadt Düsseldorf im Dezember 2017 verabschiedet hat und mit dem Düsseldorf bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden soll.

Nach diesem Konzept soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen aktiv vorangetrieben und die realisierten Projekte öffentlichkeitswirksam beworben werden, um die Vorbildwirkung zu nutzen und auch Bürger*innen und Unternehmen für PV-Projekte zu sensibilisieren.

Durch die Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik kann CO2 nennenswert eingespart werden (12t CO2 bei 55 kW). Dächer von Schulen und anderen städtischen Gebäuden bieten sich hierfür besonders an, da sich in der Regel die Zeiten, in denen Strom erzeugt wird und die Stromabnahme weitgehend decken. Im Klimaschutzkonzept ist im Kapitel „Vorbild Konzern Stadt Düsseldorf“ die Solarstromerzeugung auf städtischen Liegenschaften zu Recht als wirtschaftlich lohnende Maßnahme höchster Priorität beschlossen. Die Umsetzung soll von 2017 bis 2025 erfolgen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird im Klimaschutzkonzept als hoch eingestuft.

Die Standards der Stadt Düsseldorf „Energieeffizientes Planen und Bauen“ im Hochbau Stand 18.04.2018 legen fest, dass bei städtischen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern immer die Möglichkeit zum Bau von Solaranlagen einzubeziehen ist, sofern dem nicht bautechnische, wirtschaftliche oder gestalterische Gründe entgegenstehen. Alle für die Nutzung von Solarenergie geeigneten Dachflächen (Himmelsrichtung, Verschattung und Denkmalschutz) sind statisch und konstruktiv so auszulegen, dass eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage nachgerüstet werden kann. Notwendige Schächte / Leerrohre für die Führung von Leitungen sind vorzuhalten.

Bedauerlicherweise scheinen bislang die Potenziale von Photovoltaik seitens der IPM, der IDR und der Stadt nicht ausgeschöpft zu werden. Dabei sollte die Eigenstromerzeugung gerade an Schulen und anderen städtischen Gebäuden beispielgebend und engagiert vorangebracht werden. Solarenergie und Dachbegrünung schließen sich hierbei keinesfalls aus, im Gegenteil. Die Konstruktion für das Dachbegrünungssubstrat kann als Auflast zur Stabilisierung der Solarmodule herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Scheffler,  Björn Syffus, Thomas Eggeling