Photovoltaik-Anlagen bei städtischen Sportstätten

08.05.2019

Antworten der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Albes,

die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tages­ordnung des Sportausschusses am 08.05.2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Bei welchen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von städtischen Sportstätten ist seit 2017 die Installation und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage erfolgt?
  2. Bei welchen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von städtischen Sportstätten ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage aktuell geplant?
  3. Welche städtischen Sportstätten sind konstruktiv bereits für die Installation einer Photovoltaik-Anlage ausgelegt?

Sachdarstellung
Die Nutzung von Photovoltaik bei städtischen Gebäuden ist Teil des Düsseldorfer Klimaschutzkonzeptes, das der Rat der Stadt Düsseldorf im Dezember 2017 verabschiedet hat und mit dem Düsseldorf bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden soll.

Nach diesem Konzept soll die Installation von Photovoltaikanlagen aktiv vorgetrieben und die realisierten Projekte öffentlichkeitswirksam beworben werden, um die Vorbildwirkung zu nutzen und auch Bürger*innen und Unternehmen für PV-Projekte zu sensibilisieren.

Durch die Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik kann CO2 nennenswert eingespart werden (12t CO2 bei 55 kW). Sporthallen und andere städtische Gebäude bieten sich hierfür besonders an. Im Klimaschutzkonzept ist im Kapitel „Vorbild Konzern Stadt Düsseldorf“ die Solarstromerzeugung auf städtischen Liegenschaften zu Recht als wirtschaftlich lohnende Maßnahme höchster Priorität beschlossen. Die Umsetzung soll von 2017 bis 2025 erfolgen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird im Klimaschutzkonzept als hoch eingestuft.

Die Standards der Stadt Düsseldorf „Energieeffizientes Planen und Bauen“ im Hochbau, Stand 18.04.2018 legen fest, dass bei städtischen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern immer die Möglichkeit zum Bau von Solaranlagen einzubeziehen ist, sofern dem nicht bautechnische, wirtschaftliche oder gestalterische Gründe entgegenstehen. Alle für die Nutzung von Solarenergie geeigneten Dachflächen (Himmelsrichtung, Verschattung und Denkmalschutz) sind statisch und konstruktiv so auszulegen, dass eine Solar- oder Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann. Notwendige Schächte / Leerrohre für die Führung von Leitungen sind vorzuhalten.

Bedauerlicherweise scheinen bislang die Potenziale von Photovoltaik seitens der IPM, der IDR und der Stadt Düsseldorf nicht ausgeschöpft zu werden. Dabei sollte die Eigenstromerzeugung gerade an Schulen, Sportstätten und anderen städtischen Gebäuden beispielgebend und engagiert vorangebracht werden. Solarenergie und Dachbegrünung schließen sich hierbei keinesfalls aus, im Gegenteil. Die Konstruktion für das Dachbegrünungssubstrat kann als Auflast zur Stabilisierung der Solarmodule herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Scheffler                          Mirja Cordes                          Jörk Cardeneo