Planungsgewinne und Kosten bei Angebotsbebauungsplänen 19. September 202419. September 2024 19. September 2024 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Vorsitzender des Rates Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen und abstimmen zu lassen: Antrag Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie auch im Rahmen von sogenannten Angebotsbebauungsplänen, die ohne einen begleitenden städtebaulichen Vertrag erstellt werden, die Kosten des Verfahrens, der Infrastruktur und der städtebaulichen Ziele („social return“ oder bezahlbares Wohnen) angemessen zwischen den Grundstückseigentümer*innen als Planungsbegünstigten und der Stadt geteilt werden können. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Ausschüssen und dem Rat im ersten Quartal 2025 vorgestellt werden. Begründung Die Bauleitplanung verfolgt derzeit im Wesentlichen das Ziel, die drängenden Probleme der Düsseldorfer Stadtgesellschaft zu lösen. Dazu gehören die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen, der Erhalt von wichtigen Freiräumen und Frischluftschneisen sowie die Schaffung von sozialen Begegnungsorten und Einrichtungen für jedes Lebensalter. Ein Effekt durch die hoheitliche Baurechtschaffung durch Politik und Verwaltung ist die damit verbundene Steigerung der Bodenwerte, die nach dem Gesetz angemessen der Allgemeinheit zugeführt werden kann, damit alle davon profitieren können. In der Vergangenheit hat es jedoch vor dem Hintergrund dieser Wertsteigerungen immer wieder Fälle gegeben, bei denen Eigentümer*innen Flächen als Spekulationsobjekte angesehen haben. Die uns zur Verfügung stehenden (städtebaulichen) Instrumenten haben wir in den letzten Jahren immer weiter geschärft, um eine Grundlage für die Realisierung unserer gemeinsamen wohnungspolitischen und städtebaulichen Ziele zu haben. Mit dem Baulandmodell haben wir eine Vielzahl von Instrumenten zusammengefasst, die dafür Sorge tragen, dass wir im Rahmen von großen Bauprojekten öffentlich geförderten Wohnraum und eine angemessene Beteiligung der Investor*innen an den Kosten der Infrastruktur (insb. bei Mobilität, Bildung, Kinderbetreuung) sichern können. Bislang hat die Stadt die Zugriffsmöglichkeiten in erster Linie über die Abreden mit den Investor*innen in städtebaulichen Verträgen oder im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen gesichert. Bei Projekten außerhalb von Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag, haben wir bisher nur unzureichende Instrumente, um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor dem Hintergrund einer gerechten Verteilung der Wertsteigerungen durch die Bauleitplanung einerseits und der Kosten für die öffentliche Infrastruktur andererseits ist es aus Sicht unserer Fraktion sinnvoll, zu prüfen wie auch bei Angebotsbebauungsplänen die Grundstückseigentümer*innen als Planungsgewinner*innen maßvoll in die Verantwortung genommen werden können. Ziel ist es, sowohl Klarheit darüber zu erlangen, welche Instrumente schon jetzt eingesetzt werden und welchen Effekt diese im Rahmen dieser komplexen und ressourcenbindenden Verfahren haben. Gleichzeitig sollen auch Lücken aufgedeckt werden, die im Rahmen des lebendenden Instruments Baulandmodell anzupassen sind. Mit freundlichen Grüßen Mirja Cordes Dr. Frank Schulz