Reform der EU Datenschutz-Grundverordnung: Umsetzung (DSGVO)

21. Juni 2018

Antwort der Verwaltung

An
Ratsherr Pavle Madzirov
Vorsitzender des Personal-und Organisationsauschusses

Sehr geehrter Herr Madzirov,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die öffentliche Tagesordnung der Sitzung des Personal- und Organisationsauschusses am 21. Juni 2018 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche Maßnahmen (u. a. Sperren bzw. Löschen von personenbezogenen Daten, Satzungsänderungen, Informationen für die Öffentlichkeit, Privacy by Design and Default) werden von der LHD unternommen, um den Regelungen der DSGVO gerecht zu werden?
  2. Wie wurden diejenigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung geschult, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben und gibt es klare Verantwortlichkeiten über Zugriff, Korrektur und Löschung von personenbezogenen Daten?
  3. Existiert eine aktuelle Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse, die Auskunft geben, in welchem Kontext und auf welcher Grundlage die Daten erhoben wurden?

Sachdarstellung
Für die Kommunen in Deutschland ist die DSGVO eine enorme Herausforderung. Auch wenn viele Vorschriften schon vor der Einführung am 25. Mai 2018 Gültigkeit hatten, kann es nach dem Verständnis von Experten in vielen Fällen nur eine Annäherung an die neue Rechtsnorm bedeuten. Grundsätzlich müssen Kommunen nachweisen, dass sie die Pflichten der DSGVO einhalten.

Der Anwendungsbereich der DSGVO umfasst nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Nicht hiervon erfasst sind nach Erwägungsgrund (ErwGr) 15 DSGVO lediglich „Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind“. Strukturierte Behördenakten – gleich, ob sie elektronisch oder in Papierform geführt werden – fallen daher vollumfänglich unter die Regelungen der DSGVO.

Welche Vorbereitungen die LHD zur Umsetzung der DSGVO schon getroffen hat, welche Maßnahmen schon zu Änderungen geführt haben und inwieweit die Verwaltungsmitarbeiter*innen qualifiziert wurden, um mit den neuen Regelungen umzugehen, ist daher von hohem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                      Jörk Cardeneo                           André Moser