Sektoraler Bebauungsplan – Preisregulierter Wohnungsbau auch im unbeplanten Innenbereich

19. September 2024

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag: „Sektoraler Bebauungsplan – Preisregulierter Wohnungsbau auch im unbeplanten Innenbereich“ (Vorlage RAT/314/2024)

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller,

wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf Grundlage des vorgestellten Potenzialflächenkatasters (Vorlage APS/071/2024), Flächen im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB identifiziert werden können und mit Hilfe eines sektoralen Bebauungsplans (gem. § 9 Abs. 2d BauGB) ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden kann, um auch auf diesen Flächen geförderten Wohnungsbau herstellen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei positivem Ergebnis das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans bis spätestens zum 31.12.2024 förmlich einzuleiten und den Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2026 zu fassen. Diese Fristen ergeben sich aus den zeitlichen Beschränkungen zum Verfahren gem. § 9 Abs. 2d BauGB.

Sollte eine fristgerechte Aufstellung nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern das Instrument bzw. die Ziele des sektoralen Bebauungsplans zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vor dem Hintergrund der Novellierung des BauGB langfristig auch über den 31.12.2024 hinaus gesichert werden kann.

Das Prüfergebnis ist dem APS und dem AWM im 1.Quartal 2025 vorzustellen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Mirja Cordes                      Dr. Frank Schulz