Radverkehrsführung Himmelgeister Straße bis Mecumstraße

Ordnungs- und Verkehrsausschuss am 23.11.2022

Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Vorlagebeschluss OVA/133/2022:
Auf’m Hennekamp – Radverkehrsführung Himmelgeister Straße bis Mecumstraße -Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss-

Sehr geehrter Herr Czerwinski,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 15 auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat eine Beschlussfassung nach folgenden Maßgaben:

  1. Es wird geprüft, ob in der Signalisierungsplanung/-steuerung die Querung der Straße Auf’m Hennekamp für den Radverkehr „in einem Zug“, d.h. ohne Ampel-Halt auf der Mittelinsel, ermöglicht werden kann.
  2. Die beiden unsignalisierten Furten über den MIV-Rechtsabbieger von der nördlichen Witzelstraße in den Hennekamp werden deutlicher markiert (Furt-und Radsymbolmarkierung auch der nördlichen Furt, Roteinfärbung beider Furten). Über Vz. 205 wird VZ 1000-32 beschildert.
  3. Die gefährliche Verschwenkung des rechten Fahrstreifens Auf’m Hennekamp in den Bereich der Radverkehrsfurt (mit Vorrang des MIV) in der Planung wird korrigiert (Entfernung der beiden vordersten Leitlinien am Ende der Aufleitungsfurt; Breitstrich Aufleitungsfurt und rechtem Fahrstreifen; Prüfung Beschilderung mit Vz. 277.1).
  4. Die Planung für die Anschlussmaßnahme nördliche Witzelstraße/ Suitbertusplatz/ Karolingerplatz wird zeitnah aufgenommen. Bis zur Umsetzung der Planung bleibt die Radverkehrsfreigabe des westlichen Radwegs auf der nördlichen Witzelstraße zwischen Auf’m Hennekamp und Suitbertusplatz in FR Nord erhalten (mit Berücksichtigung in der Pfeilmarkierung vor der Querung).
  5. Die Verwaltung bereitet zeitnah eine Machbarkeitsuntersuchung vor, um eine Radverkehrsanlage auf der Straße Auf’m Hennekamp zwischen Mecumstraße und Himmelgeister Straße auch in FR West zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob der Verkehr durch Änderungen in den Signalprogrammen in akzeptabler Qualität auch auf zwei Geradeaus-Fahrstreifen abgewickelt werden kann, ggf. auch durch Verlegung des MIV-Linksabbiegers in Richtung Uni-Kliniken von der Kreuzung mit der Witzelstraße an die Kreuzung Mecumstraße und Modifizierung des MIV-Linksabbiegers an der Kreuzung mit der Himmelgeister Straße (FR Süd).

Begründung:

Zu 1: Die Mittelinsel ist auch in der Ausführungsplanung relativ klein dimensioniert und ermöglicht kaum das Aufstellen für mehrere Fahrräder/Lastenräder. Im Bestand müssen Radfahrende häufig (auch) auf der Mittelinsel auf Radfahrgrün warten.

Zu 2: Die beiden unsignalisierten Furten sind bislang nicht ausreichend hervorgehoben und es ist für den abbiegenden Autoverkehr unklar, aus welcher Richtung er mit Radverkehr zu rechnen hat und dass der Radverkehr auf beiden Furten Vorrang hat.

Zu 3: Die Fahrbahnverschwenkung auf den Bereich, in dem der Radverkehr Auf’m Hennekamp in FR West aus dem Seitenraum auf die Fahrbahn geführt wird, ist unfallträchtig markiert.

Zu 4: Die Planung sieht für den stadteinwärtigen Radverkehr nördlich des Hennekamp eine Verschlechterung insoweit vor, als dieser drei Fahrbahnquerungen vornehmen muss, davon zwei unsignalisiert. Die Anschlussmaßnahme sollte daher zeitnah geplant werden und die aktuell „bequemer“ Führung auf dem westlichen Radweg in Gegenrichtung bis zur Realisierung der Anschlussmaßnahme zulässig bleiben.

Zu 5: Mittelfristig ist die Radverkehrsanlagenlücke Auf’m Hennekamp in FR West zwischen Mecumstraße und Himmelgeister Straße zu schließen; die Situation wird wegen des hohen Verkehrsaufkommens von Radfahrern/-innen als sehr gefährlich wahrgenommen, viele Radfahrende weichen verbotswidrig auf den Gehweg aus. Die Möglichkeiten für eine Radverkehrsanlage auch in FR West sollten daher zeitnah in einer Machbarkeitsuntersuchung geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hartnigk                             Mirja Cordes