Rahmenverträge für die freie Szene

Änderungsantrag mit SPD, CDU und FDP zur Vorlage KUA/018/2025 

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Vorsitzender des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen o.g. Ratsfraktionen bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10. Juli 2025 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Kulturausschuss Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Einführung von Rahmenverträgen für die freie Szene in Form von Zuwendungsverträgen mit einer dreijährigen Laufzeit ab 01.01.2026. Sie betreffen Zuwendungen, die zum Zeitpunkt der dieser Beschlussfassung seit mehr als vier Jahren geleistet werden und im Jahr 2025 auf der Transferliste verzeichnet sind.

Vorbehaltlich einer auskömmlichen Beschlussfassung für das Haushaltsjahr 2026 für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 wird eine Dynamisierung der Zuwendungen gemäß der Anlage mit 2 Prozent vorgenommen.

Als Arbeitsgrundlage für 2026, 2027 und 2028 werden grundsätzlich die Ansätze gemäß des Haushaltsjahres 2025 – vorbehaltlich einer Einzelfallbetrachtung und ausgenommen Biennalen und als einmalig gekennzeichnete Erhöhungen – herangezogen.

Für Biennalen wird der jährliche Basiswert der Förderung als Mischkalkulation aus den Zuwendungshöhen für Vorbereitungs- und Durchführungsjahre festgesetzt.

Vorbehaltlich einer auskömmlichen Beschlussfassung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 wird eine Dynamisierung entsprechend der Inflationsrate des Vorjahres, mind. aber 2 Prozent, vorgenommen.
Für den Fall, dass die Inflationsrate höher als 3 Prozent liegt, beträgt die Dynamisierung 3 Prozent zuzüglich der Hälfte des über dem Wert von 3 Prozent hinausgehenden Betrages der Inflationsrate.

Die maximale jährliche Dynamisierung wird auf den Mittelwert der Inflationsrate der jeweils letzten drei Jahre begrenzt.

Die Deckung erfolgt aus dem Kulturetat und wird im Produkt 2528101 (Kulturamt) und den Sachkonten 53170000 (Zuwendungen für laufende Zwecke an private Unternehmen) und Sachkonto 53180000 (Zuwendungen an übrige Bereiche) und Sachkonto 53172800 (Förderung der Fotografie) bereitgestellt.

Im zweiten Halbjahr 2027 erfolgt eine Evaluierung im Hinblick auf die Dynamisierung, auf das Erreichen des Konzeptziels (erhöhte Planungssicherheit der freien Szene und Vereinfachung des Verfahrens) sowie auf die Erfüllung der mit den Zuwendungsempfängern getroffenen Zielvereinbarungen. Das Ergebnis dieser Evaluierung ist dem Fachausschuss rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatung 2028 vorzulegen.

Die beiden zusätzlich im Kulturamt geschaffenen Stellen im Fördermittelmanagement unterstützen weiterhin die Akteur*innen der freien Kunst- und Kulturszene bei der Akquise weiterer Drittmittel/Fördermittel.

Darüber hinaus beauftragen wir die Verwaltung erneut, entsprechend dem Beschluss der Vorlage RAT/237/2024/1 für Projekte, Veranstaltungen, Festivals und nicht-städtische Kunst- und Kultureinrichtungen, die seit weniger als vier Jahren stattfinden, eine neue Konzeption zur Fördermittelvergabe rechtzeitig bis zu den Haushaltsberatungen 2026 vorzulegen, um die Antragssteller*innen zum frühestmöglichen Zeitpunkt über den Erhalt von Fördermitteln, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates, zu informieren.

Begründung
Erfolgt gegebenenfalls mündlich in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen


Markus Raub       Dr. Sabrina Proschmann           Rolf Tups

Mirko Rohloff      Mirja Cordes                         Dr. Frank Schulz