Widerspruchsrecht bekannt machen

02. Februar 2017

An
Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage 01/5/2017 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 2. Februar 2017 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Im Antragstext des Antrags der Ratsfraktion Die LINKE „Widerspruchsrecht bekannt machen“, sind folgende Formulierungsänderungen vorzunehmen (durchgestrichen: Streichung, fett: Ergänzung):

Die Verwaltung ist in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen über die Widerspruchsmöglichkeit der Datenweitergabe an die verschiedensten Behörden wie z.B. dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr schriftlich zu unterrichten. Diese Benachrichtigung soll mit Vollendung des 16. Lebensjahres automatisch erfolgen.
Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, Jugendliche in geeigneter Weise über ihr Widerspruchsrecht zu informieren.

Sachdarstellung
Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Raub      Angela Hebeler      Norbert Czerwinski      Marie-Agnes Strack-Zimmermann