Regionales Bildungsbüro – Aufstockung Stelle Sachbearbeitung

15. Dezember 2022

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Haushaltsbegleitantrag auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und abstimmen zu lassen:

Antrag
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Schulausschusses (SCHUA/029/2022) beauftragt der Rat die Verwaltung, dem höheren Aufgabenumfang des Regionalen Bildungsbüros durch Einrichtung von einer halben Sachbearbeitungsstelle mit der Bewertung EG 12 Rechnung zu tragen. Die Aufstockung soll in den Stellenplan 2023 aufgenommen werden und sofort, d. h. im Vorgriff auf den Stellenplan, besetzt werden.

Begründung
Im Februar 2019 startete die Landeshauptstadt Düsseldorf ihre Teilnahme am Projekt „Bildung integriert“ (2. Förderrunde), dessen Förderung Ende 2021 auslief.

Mit diesem Programm wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Wahlen, dem Amt für Schule und Bildung sowie dem Jugendamt ein Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring etabliert. Viele Maßnahmen sind bereits erfolgreich durchgeführt worden.

Um das bewährte Programm zu verstetigen und zu erweitern und die angestoßenen Maßnahmen weiterverfolgen zu können, ist die Einrichtung einer halben Stelle erforderlich.

Entsprechend hat der Schulausschuss im April auf Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen (SCHUA/029/2022):

„Die Verwaltung wird beauftragt,

  • das Programm „Bildung integriert“ unter Einbeziehung der erarbeiteten und etablierten Maßnahmen im Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring zu verstetigen und u. a. mit Inhalten des Projekts „Bildungskommune“ zu erweitern;
  • dem höheren Aufgabenumfang des Regionalen Bildungsbüros durch Aufstockung der Sachbearbeitung von einer halben Stelle auf eine Vollzeitstelle ab 2022 Rechnung zu tragen;
  • im Schulausschuss jährlich über die Weiterführung des Programms „Bildung integriert“ und dessen Maßnahmen zu berichten“

Aufgrund der formalen Zuständigkeit muss der Beschluss zur Stellenaufstockung im Rat bestätigt werden.

Eine weitergehende Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Tups                        Angela Hebeler                         Norbert Czerwinski