Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ – Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf

19. September 2019

Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion zur Vorlage 61/106/2019 – 1. Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ – Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, diesen Änderungsantrag zur Vorlage 61/106/2019 1. Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ – Stellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.09.2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt von den Bewertungen der Fachämter und der Positionen der Bezirkspolitik zu den Flächen Kenntnis und stimmt der Stellungnahme unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Änderungen entsprechend der Vorlage zu. Er beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme gemäß der so geänderten Vorlage in das formelle Beteiligungsverfahren einzubringen:

Fläche DU_01 Duisburg / Düsseldorf – Stellungnahme Verwaltung
Der Bereich erfüllt wichtige Funktionen als Biotopverbundkorridor, zudem gibt es dort Vorkommen von Kiebitz und Feldlerche. Betroffen von einer Bebauung wären bislang unversiegelte z. T. wertvolle Böden. Die Betroffenheit der Schutzgüter „Landschaft“, „Tiere und Pflanzen“ sowie „Boden“ wird im Gegensatz zum Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung als erheblich eingeschätzt.

Aufgrund der Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt Duisburg-Rahm weist diese Fläche jedoch eine Eignung für eine Entwicklung auf, wenn sie in enger Kooperation mit der Stadt Duisburg erfolgt. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit der Duisburger Infrastruktur und wenn im nachfolgenden Bauleitplanverfahren den o.g. Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes besonders Rechnung getragen wird, werden gegen die Darstellung keine Bedenken erhoben.

Aufgrund des Biotopverbundkorridors, der geschützten Arten und der wertvollen Böden bestehen erhebliche Bedenken. Vor diesem Hintergrund wird eine Ausweisung dieser Fläche als ASB abgelehnt.

Fläche D_02 Kalkumer Schlossallee/ Schloss Kalkum – Stellungnahme Verwaltung
Es bestehen erhebliche Bedenken bezüglich der Darstellung als ASB. Die in Vorbereitung befindliche Bauleitplanung westlich des nun vorgesehenen Erweiterungsbereiches berührt bereits die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG, indem es den Verlust mindestens der Arten Kiebitz und Feldlerche zur Folge hat. Ein möglicher Rückzugs- und Ausgleichsraum würde durch die Erweiterung bei Inanspruchnahme dieser Fläche vollständig verloren gehen. Das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ ist daher erheblich betroffen. Der Umgang mit den Bauflächenreserven wie auch der westlichen angrenzenden Flächen wurde in mehreren Workshops mit den sachlich und räumlich verantwortlichen politischen Vertreterinnen und Vertreter abgestimmt und mündete in das Strategiepapier „Perspektiven für den Düsseldorfer Norden“, das der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 27. Juni 2019 beschlossen hat. Es sieht für den Bereich nördlich „Kalkumer Schlossallee“ ein Qualitätssicherndes Verfahren vor mit vorausgehendem Verkehrskonzept.

Aus Sicht der Stadt sollen erst diese vorbereitenden Planungen für die Entwicklung der vorhandenen Flächenreserven durchgeführt werden, ehe eine sinnvolle Entscheidung über eine Erweiterung der ASB-Reserven getroffen werden kann. Über die vorgeschlagene Flächendarstellung soll daher nicht im Rahmen dieser Änderung, sondern ggf. zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Insbesondere aufgrund des Natur- und Artenschutzes wird die Ausweisung als ASB abgelehnt.

Fläche D_03 Kalkum – Stellungnahme Verwaltung
In den beiden bislang unbebauten Bereichen (innerhalb der angedachten ASB-Darstellung) liegen in großen Teilen wertvolle Böden vor. Die Bodenteilfunktion „Regelungsbedarf im Wasserhaushalt“ ist mit „sehr wertvoll“ eingestuft. Im Zusammenhang mit der Wasserschutzzone kommt diesen Böden eine besondere Bedeutung im Wasserhaushalt zu. Die Bodenkühlleistung ist sehr hoch. Stadtklimatisch muss in Verbindung mit der aktuellen Ausweisung des FNP und der Fläche „D_02 Kalkumer Schlossallee“ mit dem Verlust der Funktion als „Regional bedeutsamer Ausgleichsraum“ gerechnet werden.

Bei einer Bauleitplanung für die unbebauten Bereiche wären umfangreiche Vorgaben bezüglich Klima und Biotop- und Artenschutz zu erwarten. Die tatsächlich nutzbaren Potenziale sind aufgrund der vorhandenen Bebauung und ökologischer Restriktionen eher gering.

Es wird daher eine Reduzierung der ASB-Darstellung für den Bereich um das Kalkumer Schloss sowie an der nördlichen Spitze angeregt, um die wichtigen Freiraumkorridore zu erhalten.

Insbesondere aufgrund der ökologischen Funktionen und den geringen möglichen Potenzialen wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.

Fläche D_06 Grafenberg – Stellungnahme Verwaltung
Die Fläche D_06 umfasst den klimatisch sensiblen Übergangsbereich zu einem großen Ausgleichsraum mit hoher Bedeutung für den Luftaustausch. Das Heranrücken von Nutzungen an den außerhalb der Flächen liegenden Wald kann die Schutz- und Erholungsfunktion beeinträchtigen.

Die Abgrenzung des geplanten ASB sollte genau entlang der Nutzungsgrenzen des FNP erfolgen, um zu verdeutlichen, dass kein Wald in Anspruch genommen werden soll. Planungsrechtlich spricht nichts gegen die Darstellung der verbleibenden Flächen als ASB, da die vorhandenen Nutzungen (Sportanlagen, Festplatz, Kleingärten, Wohnbebauung) alle in das Spektrum der möglichen Nutzungen fallen. Allerdings ist das Wohnbaulandpotenzial aufgrund der dauerhaften Nutzungen eher gering.

In möglichen nachfolgenden Bauleitplanverfahren ist ein ausreichender Abstand zum Wald vorzusehen. Gleichzeitig ist die übergeordnete Grünverbindung im Zuge der Bahntrasse Rath-Eller zu sichern.

Aufgrund der Bedeutung dieser Fläche für das Stadtklima und das Landschaftsbild und des geringen Wohnbaupotenzials wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.

Fläche D_07 Bergische Kaserne – Stellungnahme Verwaltung
Die Darstellung als „bedingter ASB“ ist aus Sicht der Stadtentwicklung vertretbar. Eine Grünverbindung könnte auch im Rahmen der Bauleitplanung gesichert werden, zudem muss den Umweltbelangen im Rahmen dessen besonders Rechnung getragen werden. Eine leistungsfähige ÖPNV-Verbindung wäre dringend erforderlich, ließe sich aber voraussichtlich nur im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fläche D_13 Knittkuhl realisieren.

Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung als ASB, da der Grünzug aus städte- und freiraumplanerischer Sicht sinnvoll ist und die vorhandenen Siedlungs- und Freiraumstrukturen aufgreift.

Eine Ausweisung als ASB wird, analog zum Aufstellungsbeschluss des Regionalplans Düsseldorf abgelehnt.

Fläche D_12 Hamm – Stellungnahme Verwaltung
Eine Darstellung als ASB mit langfristiger Perspektive ist grundsätzlich möglich, da die Entwicklung der Fläche die Chance bietet, den südlichen Stadteingang besser zu definieren und eine bauliche Grenze zum Landschaftsraum zu schaffen.

Eine bauliche Entwicklung kann jedoch zu einer Verschlechterung der klimatischen Situation der benachbarten Stadtquartiere führen. , so dass bei einer Überplanung umfangreiche Rahmenbedingungen bezogen auf Verkehr, Luft, Klima und Grünverbindungen beachtet werden müssen und den Belangen des Klimaschutzes und des Schutzgut Luft besonders Rechnung getragen werden müssen.

Insbesondere aufgrund der Lage in der Frischluftschneide und der damit einhergehenden Bedeutung für den Luftsaustausch im Stadtgebiet wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt.

Fläche D_13 Knittkuhl – Stellungnahme Verwaltung
Die Umweltauswirkungen einer möglichen Bebauung der Freiflächen in Knittkuhl werden als erheblich eingestuft.

Für eine Option zur Ansiedlung eines Olympischen Dorfes im Hinblick auf eine mögliche Olympia-Bewerbung wird die Darstellung des bedingten ASB im Sinne einer Erweiterung des Siedlungsbereiches der Bergischen Kaserne jedoch als Potenzial gesehen. Die erschließungstechnischen Voraussetzungen dafür müssen unterstützt werden und die Errichtung eines leistungsfähigen ÖPNV sollte die Grundbedingung sein.

Eine Entwicklung im Zusammenhang mit einer möglichen Olympia Bewerbung wird sehr kritisch gesehen, da die Zeitpläne der möglichen Bewerbung keine angemessene (transparente, umfassende) und ergebnisoffene Beteiligung der Bürger*innen erlauben.

Insbesondere aufgrund der Bedeutung als Landschaftsschutzgebiet, Biotopverbund und regional bedeutender Ausgleichsraum wird eine Ausweisung als ASB abgelehnt

Sachdarstellung
erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                                     Norbert Czerwinski