Resolution „Climate Emergency“

4. Juli 2019

Änderungsantrag zur Vorlage 01/ 227/2019 Resolution „Climate Emergency“ (Link)

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 04.07.2019 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

  1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt auf Anregung des Jugendrates (Vorlage 56/ 20/2019) die Resolution „Climate Emergency“ in Anlehnung an den Textvorschlag des Klimabündnisses Hamm (www.klimabuendnis-hamm.de/key/klimanotstand/) und erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
  2. Der Rat erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen auf globaler Ebene nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
  3. Der Rat der Landeshautstadt Düsseldorf unterstützt und beschließt die Zielsetzung, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Das bedeutet, die CO2-Emissionen in Düsseldorf sollen von derzeit rund 6,6 Tonnen je Einwohner*in und Jahr (Basis: CO2-Bilanz 2016) um 4,6 Tonnen auf 2 Tonnen pro Kopf und Jahr reduziert werden. Der Weltklimarat hat dargelegt, dass dieser Emissionswert pro Kopf keinen negativen Einfluss auf die Naturkreisläufe der Erde verursacht.
  4. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei seinen Entscheidungen noch stärker als bisher berücksichtigen. Er beauftragt die Stadtverwaltung dies ebenfalls zu tun. In allen klimarelevanten politischen Beschlussvorlagen sollen die dafür notwendigen Informationen aufgenommen werden.
  5. Im Sinne der Punkte 1 bis 3 beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung bis zur Sitzung am 21. November 2019 in einem „Konzept 2035“ darzulegen, wie die oben erwähnten 4,6 Tonnen pro Kopf und Jahr in den Sektoren
    • private Haushalte (Wärme- und Strombereitstellung),
    • Handel, Dienstleistungen, Industrie, Gewerbe,
    • Verkehr und
    • städtische Einrichtungen

    reduziert werden können. Forderungen an die Landes- und Bundesregierung sind in den Konzeptvorschlag einzubinden.

  6. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den städtischen Töchtern stärkere und schnellere Maßnahmen für den Klimaschutz zu identifizieren. Inklusive einer Umsetzungsplanung sollen sie Anfang 2020 dem Rat vorgestellt werden.
  7. Der Rat beschließt eine Kleine Kommission Klimahilfe, in der jeweils zwei Vertreterinnen/Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen sowie des Jugendrates zusammen mit der Verwaltung wichtige Bausteine zur Erreichung der Klimaneutralität vorberät und anschließend den Fachausschüssen und dem Rat zur Abstimmung vorschlägt.
  8. Der Rat und die Öffentlichkeit werden regelmäßig und transparent über die qualitativen und quantitativen Fortschritte bei der Zielerreichung in den einzelnen Handlungsfeldern informiert.

Sachdarstellung
Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                     Norbert Czerwinski                          Markus Raub                                Manfred Neuenhaus