Resolution und Unterstützung der Klage gegen die belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel

10. Mrz 2016

 

An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 10. März 2016 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Stadt Düsseldorf teilt die berechtigten Sorgen vieler Menschen in Belgien, in den Niederlanden und in Deutschland vor einer atomaren Katastrophe. Die Stadt Düsseldorf fordert die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, sich gegenüber der belgischen Regierung nachdrücklich für eine Stilllegung der Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 einzusetzen.

Insbesondere erwartet der Rat der Stadt Düsseldorf von Bundes- und Landesregierung, dass zum Schutz der in der Einflusszone der Kraftwerke lebenden Menschen, ein bilaterales Abkommen mit Belgien für einen möglichen nuklearen Ernstfall vereinbart wird. Ebenso soll ein übernationales, grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept erarbeitet werden.

Unabhängig davon unterstützt die Stadt Düsseldorf ausdrücklich die juristischen Bemühungen der Städteregion Aachen zur Erwirkung einer besonderen Informations- und Auskunftspflicht gegenüber dem Betreiber der Anlagen und dem belgischen Staat.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Beitritt zu den Klagen der Städteregion Aachen im Namen der Stadt Düsseldorf gegen den Betreiber der Atomkraftwerke in Belgien zu prüfen, und hierzu Kontakt mit der Städteregion Aachen aufzunehmen.

Sachdarstellung:
Ende 2015 hat die belgische föderale Nuklearaufsichtsbehörde Agence Fédérale de Contrôle Nucléaire (AFCN) dem Betreiber Electrabel das Hochfahren der in der Nähe von Antwerpen bzw. Lüttich stehenden AKW-Blöcke Doel 3 und Tihange 2 genehmigt. Beide Anlagen waren wegen Rissen in den Reaktorbehältern im Frühjahr 2014 abgeschaltet worden und sollten eigentlich nach 40 Jahren Laufzeit bereits 2015 vom Netz gehen.

Zwischenzeitlich wurde die Laufzeit der Anlagen wegen einer angeblich fehlenden Versorgungssicherheit um zehn Jahre bis 2025 verlängert. Nunmehr vertritt die AFCN die Auffassung, die Risse seien keine Gefahr für die Sicherheit der Reaktoren und hat das Wiederanfahren genehmigt. Selbst Atomkraftbefürworter halten dies für unverantwortlich. Die Argumentation der AFNC überzeugt angesichts der langen Serien von Sicherheitspannen, Notabschaltungen und anderen Störfällen in den beiden belgischen Atomkraftwerken nicht. Die Stadt Düsseldorf fordert daher, diese Atomkraftwerke sofort und endgültig stillzulegen.

Die Städteregion Aachen hat Anfang Februar beschlossen, vor belgischen Gerichten gegen die Wiederaufnahme des Betriebs des Reaktorblocks 2 sowie gegen den Betrieb insgesamt zu klagen. Außerdem wird sich die Städteregion einer Klage von Greenpeace Belgien gegen die Laufzeitverlängerung von Tihange 1 anschließen. Die Stadt Düsseldorf sollte prüfen, sich diesen Klagen anzuschließen. Neben den juristischen Fragen sind auch die Kosten zu klären und dem Rat zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler          Norbert Czerwinski          Rüdiger Gutt          Markus Raub          Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann                  Angelika Kraft-Dlangamandla