Rhein-Ruhr-Express – Prüfergebnisse zum Ratsauftrag vom 10.03.2017 zum Runden Tisch Lärmschutz Angermund

An Oberbürgermeister
Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, diesen Änderungsantrag zur Vorlage 001/ 1/2018 „Rhein-Ruhr-Express – Prüfergebnisse zum Ratsauftrag vom 10.03.2017 zum Runden Tisch Lärmschutz Angermund“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 22.03.2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Die Beschlussdarstellung wird wie folgt ergänzt:

  1. Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die vorliegenden Prüfberichte zur Einhausungsplanung und DB-Planung für Angermund der STUVA e.V. zu den Kosten und Planungsparametern, von pesch partner architekten stadtplaner GmbH zur städtebaulichen Integration sowie vom städtischen Umweltamt zu den Lärmschutzgutachten zur Kenntnis.
  2. Die von der Deutschen Bahn vorgestellte Lösung ist unzureichend und unbefriedigend, da die Zahl der gelösten Schutzfälle mit 79% zu niedrig ist. Deshalb erwartet die Landeshaupt Düsseldorf von der Deutschen Bahn, dass sie eine verbesserte Planung in das Planfeststellungsverfahren einbringt, die deutlich mehr Menschen durch aktive Schallschutzmaßnahmen vor Lärm schützt (Zielmarke 90% der Schutzfälle) und die städtebaulich verträglicher ist.
  3. Die planerische Verbesserung soll beinhalten:
  • eine Minderung der Trennwirkung der Eisenbahntrasse im Bereich der Eisenbahnunterführungen am S-Bahnhof Angermund sowie „An den Kämpen“ durch Aufweitung der Personenunterführung mitsamt einer gestalterischen Verbesserung der Personenunterführungen und ihrem näheren Umfeld,
  • die Prüfung von zusätzlichen, planerisch verträglichen Möglichkeiten zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes, wie z.B. die Erhöhung der Lärmschutzwände von vier auf fünf Meter, eine Mittelwand, Besonders überwachtes Gleis (BüG) auf allen sechs Gleisen, Schienenabschirmungen, Schienenstegdämpfer.
  • die städtebaulich integrative Gestaltung und Ausführung der Lärmschutzwände deren Gestaltung als Wälle zu prüfen.
  • die Darlegung der passiven Lärmschutzmaßnahmen, für die nicht durch aktive Maßnahmen gelösten Schutzfälle.
  • Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen für eine Verbesserung Lärmschutzes beim Schienenverkehr zu treffen, wie die Weiterentwicklung lärmabhängiger Trassenpreise, die Weiterentwicklungen des Schallschutzes an den Schienenfahrzeugen, etc.
  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG sowie dem Bundes- und Landesverkehrsministerium die Beschlussfassung zu 1. – 3. und die Erwartungshaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf mitzuteilen, dass die weitere Planung in enger Kommunikation und Abstimmung mit der Bürgerschaft von Angermund, der Bürgerinitiative Angermund e.V. und der Stadtverwaltung durchgeführt wird. Dabei sollen zu einer besseren Nachvollziehbarkeit die zu erarbeitenden Plandarstellungen unter Anwendung des Pilotprojekts „Building Information Modeling“ (BIM) digital in 3D dargestellt werden.

Begründung:
Der RRX ist eine dringend benötigte Verbesserung, um die zunehmenden Pendlerverkehre per Bahn abwickeln zu können. Die Platzkapazitäten der Regionalexpresse sind schon heute nicht ausreichend

Die Bahnstrecke Duisburg-Düsseldorf ist eine der meist frequentierten in Deutschland. Die Bürger_innen in Angermund sind Tag und Nacht einer enormen Lärmbelastung durch Fern-, Regional, S-Bahn- und Güterverkehr ausgesetzt. Ein effektiver Lärmschutz ist momentan vor Ort so gut wie nicht vorhanden.

Die Erweiterung im Zuge des RRX-Projektes der Deutschen Bahn von vier auf sechs Gleise bedeutet einen erheblichen Eingriff, so dass der gesetzliche Lärmschutz auch hier bei allen Gleisen zu erfüllen ist.

Die von der Deutschen Bahn vorgestellte Lösung ist unzureichend und verbesserungswürdig. Die von einigen Bürger_innen in die Diskussion eingebrachte Einhausungslösung ist städtebaulich nicht überzeugend und brächte Probleme bei der Betriebsabwicklung während der Bauphase sowie dauerhafte betriebliche Einschränkungen für die Gleisinfrastrukturnutzung. Die ebenerdige Variante wäre städtebaulich von Vorteil, brächte aber noch größere Probleme bei der Betriebsabwicklung mit sich und stößt darüber hinaus auf erhebliche wasserrechtliche Probleme. Beide Varianten wären mit so großen Mehrkosten verbunden, dass die Chancen der Stadt, diese Lösung bei Bund und Bahn durchzusetzen, verschwindend gering sind. Deshalb ist die Deutsche Bahn aufgefordert eine verbesserte Planung zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Angela Hebeler                    Norbert Czerwinski