Sachstand im Verfahren „Glasmacherviertel“

20. Januar 2020

Antwort der Verwaltung

An
Ratsherrn Uwe Warnecke
Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrter Herr Warnecke,

in Düsseldorf befinden sich unterschiedliche Großbauvorhaben in der Planungsphase. Bereits in den vergangenen Jahren wurden die dort zu realisierenden Wohnungen immer wieder in Berechnungen für den Wohnungsmarkt einbezogen, allerdings verzögert sich die Realisierung regelmäßig, weil mit dem erteilten bzw. erwarteten Baurecht preistreibend spekuliert wird – wie derzeit beim Bauvorhaben Grand Central zu erahnen
ist.

Bei einem dieser Bauprojekte handelt es sich um das Glasmacherviertel in Gerresheim. Auf dem Areal der ehemaligen Glashütte sollen über 1.500 Wohnungen entstehen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 5. Dezember 2019 wurde beschlossen das Bebauungsplanverfahren Nr. 07/007 weiterzuführen und die Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten. Die von der Verwaltung angestrebte Zeitplanung, die von der Zulieferung des Investors abhängig ist, sieht eine Offenlage vor der Sommerpause vor (vgl. Antwort Anfrage APS/048/2019).

Die GRÜNE Ratsfraktion unterstützt den Fortgang des Verfahrens, wenn damit weitere spekulative Verzögerungen eingehegt werden und mit der Vorhabenträgerin vertraglich, in angemessenen Teilschritten, der Baufortschritt verabredet wird. Deutlich vor Ende des Jahrzehnts soll das Glasmacherviertel ausgebaut sein.

Vor diesem Hintergrund bittet Sie die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 20. Januar 2020 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt alle Unterlagen seitens des
    Investors vor, um verwaltungsintern an dem Verfahren arbeiten zu können oder
    fehlen für die akute Weiterbearbeitung noch Unterlagen?
  2. Gibt es darüber hinaus, in der Vorbereitung der Offenlage im Sommer, noch
    Unterlagen, die in den nächsten Monaten erarbeitet und eingereicht werden müssen (z. B. Umweltbericht) oder ist der Zeitplan der Offenlage zu diesem
    Zeitpunkt schon gesichert?
  3. Laufen bereits Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag und wird dieser
    Festsetzungen zum Baufortschritt und der abschließenden Fertigstellung
    einhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                                                              Susanne Ott