Salzmannbau – Mieteinheiten

19. September 2019

Antwort der Verwaltung

weitere GRÜNE Anfrage zum Salzmannbau: Vertragsmanagement

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,

das alternative Nutzungskonzept für den Salzmannbau zur Schaffung eines lebendigen, sozialen und kulturellen Treffpunktes ist aus unserer Sicht ein gelungenes Beispiel für die Entwicklung von Sozialräumen. Die Nutzungsmischung von Mietwohnungen, (Wohn-) Ateliers, Studierendenwohnungen sowie diversen Jugend- und Kultureinrichtungen sind beispielhaft.

Für die GRÜNE Ratsfraktion sind der Erhalt und die Sicherung dieser Strukturen von großer Bedeutung. Bei Mieterhöhungen bzw. Auslaufen der Nutzungsüberlassungen ist das Konzept in seiner jetzigen Form nicht mehr tragbar. Die Berichterstattung in der Presse hat uns veranlasst Akteneinsicht einzufordern, um den genauen Sachstand nachvollziehen zu können. Eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes war anhand der Aktenlage jedoch nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Fragen in der Ratssitzung am 19.09.2019 auf die Tagesordnung zu nehmen und zu beantworten:

  1. Welche Mieteinheiten (Wohnungen, Ateliers, soziokulturelle Nutzung, etc.) beinhaltet der gesamte Komplex des Salzmannbaus und für welche dieser Einheiten gibt es Nutzungsüberlassungsverträge, Mietpreis- bzw. Belegungsbindungen oder andere zusätzliche Vereinbarungen mit städtischen Ämtern?
  2. Welche Fristen gelten für die unterschiedlichen Einheiten hinsichtlich der Nutzungsüberlassung, der Bindungswirkung oder anderer Vereinbarungen?
  3. Welche Einheiten bzw. welche Nutzungsüberlassungen, Bindungen oder andere Vereinbarungen sollen mit der in der Presse kommunizierten neuen Vereinbarung zwischen der Stadt und der LEG auf eine neue Frist bis 2043 festgelegt werden und aus welcher Berechnung ergibt sich die neue Frist 2043?

Mit freundlichen Grüßen

Clara Gerlach