Schulstandorte der St. Apollinaris Grundschule – Abstimmung zur Umwandlung von Bekenntnisschule in Gemeinschaftsgrundschule

26. September 2017

Antwort der Verwaltung

An den
Vorsitzenden des Schulausschusses
Ratsherrn Wolfgang Scheffler

Sehr geehrter Herr Scheffler,

im Namen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2017 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie und wann ist eine Schulartbestimmung bei Grundschulen – von der Information der Eltern bis hin zur Umwandlung – umzusetzen (es wird um detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Schritte gebeten) und wie und warum wurde sie in beiden Schulstandorten der St. Apollinaris Grundschule durchgeführt?
  2. Welche Abstimmungsergebnisse hätten für eine Umwandlung der Schulstandorte in Gemeinschaftsgrundschulen vorliegen müssen [welche Eltern (von aktuellen und zukünftigen Schüler*innen) müssen befragt werden und wie viele Eltern müssen ihre Rückmeldung geben], und welche Abstimmungsergebnisse liegen konkret vor?
  3. Wann wurde die Bezirksregierung durch den Schulträger von den Abstimmungsergebnissen informiert und welche Schritte wurden eingeleitet, um auf den Elternentscheid zu reagieren?

Sachdarstellung
Am 13.06.2017 wurde im Schulausschuss über die Teilung der St. Apollinaris Grundschule in Holthausen und ihrer Dependance in Himmelgeist in zwei eigenständige Schulen und die damit verbundene Neugründung einer Grundschule am Steinkaul (geplant zum Schuljahresbeginn 2019/ 2020) informiert (TOP 7).

Nach dem Schulgesetz § 27 (Bestimmung der Schulart von Grundschulen) Absatz 2 bestimmen die Eltern der im Gebiet des Schulträgers wohnenden Kinder mit einer Abstimmung die Schulart.

Nach Absatz 3 desselben Paragraphen wandelt der Schulträger die Schule in eine andere Schulart um, wenn
1. a) „die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen
oder
b) der Schulträger im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung (§ 80) beschließt, ein Abstimmungsverfahren durchzuführen
und
2. die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler sich anschließend in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Verfahren nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b können erst nach drei Jahren erneut durchgeführt werden.“ (Schulgesetz NRW § 27 (3))
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf (Seite 7)

Vom 26. bis 28. Juni 2017 fand an den Schulstandorten der St. Apollinaris Grundschule ein Schulbestimmungsverfahren statt, in welchem die Eltern nach dem Bekenntnis beider Schulen befragt wurden. Bisher gab es zu den Abstimmungsergebnissen nur unklare Aussagen über die Presse, sodass ein Klärungs- und Erläuterungsbedarf durch die Fachverwaltung besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Gerlach            Wolfgang Scheffler        Christine Seidel