Herkunftssprachlicher Unterricht und digitale Schulanmeldung

Antworten der Verwaltung

15. März 2022

An den
Vorsitzenden des Schulausschusses
Ratsherrn Pavle Madzirov

Sehr geehrter Herr Madzirov,

die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 15. März 2022 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Welche neuen Sprachen wird es im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts in Düsseldorf ab dem nächsten Schuljahr geben?
  2. Wie wird der Bedarf an neuen Sprachen wie z. B. Kurdisch für den HSU in Düsseldorf ermittelt, wenn eine Anmeldung für diese Sprache im Anmeldeformular nicht möglich ist? Gibt es Möglichkeiten zur Abfrage oder Vormerkung – falls ja, welche?
  3. Ist die Anmeldung zum HSU bei der digitalen Schulanmeldung unter Schüler-Online integriert und falls ja – wie wird diese geregelt? Falls nein – (für wann) ist dies geplant??

Sachdarstellung
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 14.02.2012 fördert die natürliche Mehrsprachigkeit an Schulen. Mehrsprachigkeit ist eine zusätzliche Kompetenz, die Schüler*innen mitbringen und die gewinnbringend im schulischen Alltag eingesetzt werden sollte.

Durch unsere sich stetig wandelnde Zusammensetzung der Gesellschaft entstehen ebenso immer neue Bedarfe an herkunftssprachlichem Unterricht, um beispielsweise die Identitäten der Kinder zu stärken und ihre interkulturelle Handlungsfähigkeit zu fördern.

Immer wieder wurde in diesem Zusammenhang an unsere Ratsfraktionen z. B. herangetragen, dass Eltern einen ungedeckten Bedarf an HSU in der kurdischen Sprache sehen. In zahlreichen anderen Städten im Regierungsbezirk Düsseldorf (sowie in allen anderen vier Regierungsbezirken in NRW) wird Kurdisch als herkunftssprachlicher Unterricht erteilt, beispielsweise in Duisburg, Essen und Wesel an jeweils drei Schulen.

Laut den Vorgaben für den Herkunftssprachlichen Unterricht in NRW kann eine Lerngruppe in einer bestimmten Sprache ab einer Anzahl von 15 (Primarstufe) bzw. 18 Schülerinnen und Schülern (Sekundarstufe) eingerichtet werden. Solange diese Anzahl an Anmeldungen nicht erreicht ist, kann die Sprache nicht unterrichtet werden.

Weitere Informationen bezüglich der angebotenen Sprachen und der Voraussetzungen für eine Teilnahme am HSU sind auf der Webseite der Stadt Düsseldorf zu finden.

Jedoch stehen im Anmeldeformularfür den HSU-Unterricht, das auf der Düsseldorfer Homepage heruntergeladen werden kann, nur die Sprachen zur Auswahl, die bereits angeboten werden – andere Sprachen wie Kurdisch können somit in diesem Formular weder angefragt noch als Wunsch für eine Warteliste angegeben werden. Es bleiben umständlichere Wege wie eine telefonische Anfrage, die allerdings für manche Eltern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, eine Hürde darstellen kann.

Weiterhin würde sich durch die digitale Schulanmeldung unter Schüler-Online die Chance anbieten, die Anmeldung für den HSU ebenfalls über das neue Portal zu regeln und somit zu vereinfachen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Graeßner                Stefan Wiedon