Photovoltaikanlagen auf Düsseldorfer Schulgebäuden

30. April 2019

Antworten der Verwaltung

An den
Vorsitzenden des Schulausschusses
Ratsherrn Wolfgang Scheffler

Sehr geehrter Herr Scheffler,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 30. April 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Bei welchen abgeschlossenen Schulbaumaßnahmen wurden Photovoltaikanlagen mitgeplant und wo wurden sie tatsächlich aufgestellt und in Betrieb genommen?
  2. Bei welchen abgeschlossenen Schulbaumaßnahmen wurden Photovoltaikanlagen geplant und vorgerüstet aber nicht aufgestellt (bitte mit Begründung z. B. Höhe der Kosten etc.)?
  3. Bei welchen derzeitigen in Planung oder im Bau befindlichen Schulbaumaßnahmen sind Photovoltaikanlagen aktuell mitgeplant und wo werden sie voraussichtlich tatsächlich installiert und bei welchen nicht oder nur vorgerüstet (bitte mit Begründung z. B. Höhe der Kosten etc.)?

Sachdarstellung
Die Nutzung von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden ist Teil des Düsseldorfer Klimaschutzkonzeptes, das der Rat der Stadt Düsseldorf im Dezember 2017 verabschiedet hat und mit dem Düsseldorf bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden soll.

Nach diesem Konzept soll die Installation von Photovoltaikanlagen aktiv vorgetrieben und die realisierten Projekte öffentlichkeitswirksam beworben werden, um die Vorbildwirkung zu nutzen und auch Bürger*innen und Unternehmen für PV-Projekte zu sensibilisieren.

Durch die Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik kann CO2 nennenswert eingespart werden (12t CO2 bei 55 kW). Dächer von Schulen und anderen städtischen Gebäude bieten sich hierfür besonders an, da sich in der Regel die Zeiten, in denen Strom erzeugt wird und die Stromabnahme weitgehend decken. Im Klimaschutzkonzept ist im Kapitel „Vorbild Konzern Stadt Düsseldorf“ die Solarstromerzeugung auf städtischen Liegenschaften zu Recht als wirtschaftlich lohnende Maßnahme höchster Priorität beschlossen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird im Klimaschutzkonzept als hoch eingestuft. Die Umsetzung soll(te) 2017 bis 2025 erfolgen.

Die Standards der Stadt Düsseldorf „Energieeffizientes Planen und Bauen“ im Hochbau Stand 18.04.2018 legen fest, dass bei städtischen Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern immer die Möglichkeit zum Bau von Solaranlagen einzubeziehen ist, sofern dem nicht bautechnische wirtschaftliche oder gestalterische Gründe entgegenstehen. Alle für die Nutzung von Solarenergie geeigneten Dachflächen (Himmelrichtung, Verschattung und Denkmalschutz) sind statisch und konstruktiv so auszulegen, dass eine Solar- oder Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann. Notwendige Schächte / Leerrohre für die Führung von Leitungen sind vorzuhalten.

Bedauerlicherweise scheinen bislang die Potenziale von Photovoltaik seitens der IPM und der IDR nicht ausgeschöpft zu werden. Dabei sollte die Eigenstromerzeugung gerade an Schulen und anderen städtischen Gebäuden beispielgebend und engagiert vorangebracht werden. Solarenergie und Dachbegrünung schließen sich hierbei keinesfalls aus, im Gegenteil. Die Konstruktion für das Dachbegrünungssubstrat kann als Auflast zur Stabilisierung der Solarmodule herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Gerlach                               Wolfgang Scheffler                                        Christine Seidel