Ausreichende gerechte Versorgung der Düsseldorfer Schulen mit Sonderpädagog*innen

11. Dezember 2019

Antworten der Verwaltung
Antworten der Bezirksregierung

An den
Vorsitzenden des Schulausschusses
Ratsherrn Wolfgang Scheffler

Sehr geehrter Herr Scheffler,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 11. Dezember 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie sieht die aktuelle Verteilung der Personalstellen für sonderpädagogische Fachkräfte an Düsseldorfer Schulen aus und wie sah diese Verteilung der Personalstellen vor zwei Jahren aus (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Schulen der unterschiedlichen Schulformen)?
  2. Wie viele Personalstellen für sonderpädagogische Fachkräfte können zurzeit nicht besetzt werden (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Schulen der unterschiedlichen Schulformen)?
  3. Wie viele Personalstellen für sonderpädagogische Fachkräfte sind nach Erachten der Schulverwaltung / der Schulen für eine bedarfsgerechte Ausstattung an den Düsseldorfer Schulen notwendig?

Sachdarstellung
Im Rahmen des neuen Schwerpunktes der Landesregierung, Förderschulen wieder zu stärken, werden viele Personalstellen von Sonderpädagog*innen landesweit verschoben. Gute Inklusionsarbeit an Regelschulen kann nicht mehr geleistet werden, wenn Sonderpädagog*innen-Stellen von diesen Schulen abgezogen werden.

Sonderpädagog*innen können durch die Unterbesetzung nicht mehr gezielt auf die Bedürfnisse der einzelnen Schüler*innen eingehen, es ist kein konzentriertes Lernen mit Inklusionsschüler*innen mehr möglich – so können kaum noch entsprechende Leistungen erbracht werden. In Regelschulen, die bisher eine erfolgreiche inklusive Bildung anboten, führt dies zu einer großen Unzufriedenheit und Frustration von allen Beteiligten.

Trotz der Offensive für mehr Lehrkräfte des Landes NRW (siehe Presse vom 13.11.2019) „Landesregierung und Hochschulen schaffen 1.000 neue Studienplätze“ ist anzunehmen, dass die zusätzlichen Studienplätze für Sonderpädagog*innen nicht ausreichen werden, den Bedarf an allen Schulformen (Förderschulen und vor allem im Gemeinsamen Lernen) zu decken.

Laut Artikel 24 – Bildung – der UN-Behindertenrechtskonvention ist es Ziel, die Inklusion an Regelschulen zu ermöglichen und zu fördern, Kinder mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Regelschule ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen Kindern (ohne Behinderung) der Zugang zu einem einbeziehenden (inklusivem), hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden. Durch passende Unterstützungsmaßnahmen ist ein Umfeld zu schaffen, das mit dem Ziel der vollständigen Einbeziehung behinderter Menschen die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.

Die fachgerechte und auskömmliche Ausstattung aller Schulen, an denen Inklusion gelebt wird, muss die Landesregierung sicherstellen – durch mehr ausgebildete Sonderpädagog*innen oder qualifizierte Seiteneinsteiger*innen.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Gerlach                               Wolfgang Scheffler                                        Christine Seidel