Sektoraler Bebauungsplan – Preisregulierter Wohnungsbau auch im unbeplanten Innenbereich

6. November 2024

An

Ratsherrn Dr. Alexander Fils

Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

APS/082/2021

 

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

die Ratsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 06.11.2024 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf Grundlage des vorgestellten Potenzialflächenkatasters (Vorlage APS/071/2024), Flächen im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB identifiziert werden können und mit Hilfe eines sektoralen Bebauungsplans (gem. § 9 Abs. 2d BauGB) ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden kann, um auch auf diesen Flächen geförderten Wohnungsbau herstellen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei positivem Ergebnis das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans bis spätestens zum 31.12.2024 förmlich einzuleiten und den Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2026 zu fassen. Diese Fristen ergeben sich aus den zeitlichen Beschränkungen zum Verfahren gem. § 9 Abs. 2d BauGB.

Sollte eine fristgerechte Aufstellung nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern das Instrument bzw. die Ziele des sektoralen Bebauungsplans zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vor dem Hintergrund der Novellierung des BauGB langfristig auch über den 31.12.2024 hinaus gesichert werden kann.

Das Prüfergebnis ist dem APS und dem AWM im 1. Quartal 2025 vorzustellen.

Begründung:

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Penack-Bielor                      Dr. Frank Schulz                                   Markus Raub