Serviceportal „Digitales Amt“: Verpflichtungserklärung für Unternehmen

An den
Vorsitzenden Peter Rasp

Sitzung des Ausschusses Ausschusses für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation am 25. Mai 2023

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Serviceportal „Digitales Amt“: Verpflichtungserklärung für Unternehmen

 

Sehr geehrter Herr Rasp,

Drittstaatenangehörige, die nach Deutschland kommen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicherzustellen. Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird. Dieser Nachweis kann unter anderem auch durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Dabei verpflichtet sich jemand (in der Regel Verwandte oder Bekannte), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (können). Auch Unternehmen, Firmen und Vereine können sich verpflichten.

Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen geben eine entsprechende Verpflichtungserklärung im Ausländeramt ab. Das Ausländeramt prüft die Verpflichtungserklärung und die Botschaften bzw. Konsulate sind verantwortlich für die Visumserteilung. 

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer jemanden einladen möchte (zum Beispiel Geschäftsbesprechungen) erstellt in der Regel ein Einladungsschreiben auf offiziellem Firmenbogen mit entsprechenden Angaben. Das einladende Unternehmen kann sich aber auch verpflichten, alle aufgrund des Aufenthalts des Drittstaatenangehörigen in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, zu tragen. Grundsätzlich ist diese Erklärung auf bundeseinheitlichen Vordrucken abzugeben. Die Abgabe einer solchen förmlichen Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann bei der für den Sitz des einladenden Unternehmens zuständigen Ausländerbehörde erfolgen.

Anders als im Serviceportal der Stadt Düsseldorf findet man beispielsweise bei anderen Kommunen auf der Homepage[1] weiterführende Informationen sowie eine entsprechende Rubrik, die Verpflichtungserklärungen für Unternehmen ausweist. Das Serviceportal „Digitales Amt“ der Stadt Düsseldorf ist im Hinblick auf die digitale Abgabe der Verpflichtungserklärung für Einzelpersonen zwar Vorreiter[2], die Möglichkeit der Abgabe der Verpflichtungserklärung für Unternehmen, Firmen und Vereine besteht hier allerdings bisher nicht.

Antrag

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, zu überprüfen, ob auf dem Serviceportal „Digitales Amt“ der Stadt Düsseldorf die Verpflichtungserklärung nach § 68 sowie §§ 66, 67 des AufenthG um eine Rubrik für Unternehmen, Firmen und Vereine als Gastgeberinnen und Gastgeber ergänzt und dort ein kurzer Leitfaden für Unternehmen und ein Musterschreiben für eine Verpflichtungserklärung für Unternehmen hinterlegt werden kann – mit der Bitte um Berücksichtigung einer Mehrsprachigkeit.

Im Fall einer positiven Prüfung bitten wir die Verwaltung diese Maßnahmen umzusetzen. Im Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation und im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit soll die Verwaltung hingegen in jedem Fall darüber berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Speit                                                      Jörk Cardeneo


[1] https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00962/index.html

[1] https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vii/32/102010100000059104.php

[2] https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/129/show