Spiel mit Grundstücken unbedingt und nachhaltig bekämpfen

21. September 2020

Antworten der Verwaltung

An
Ratsherrn Uwe Warnecke
Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnungswesen und Modernisierung

Sehr geehrter Herr Warnecke,

immer noch haben wir in Düsseldorf fehlenden Wohnraum auf der einen und verschiedene Großprojekte auf der anderen Seite, deren Realisierung nach wie vor auf sich warten lassen. Im letzten Jahrzehnt ist die Bevölkerung in Düsseldorf um mehr als 40.000 Menschen gewachsen. Auch wenn der Trend sich in diesem Ausmaß nicht zwingend fortsetzen wird, ist klar, dass nach wie vor dringend bezahlbarer Wohnraum in Düsseldorf benötigt wird.

Um diesem Druck entgegenzuwirken, wurden in den vergangenen Jahren vor allem Großprojekte mit einem entsprechenden Anteil an gefördertem Wohnraum angeschoben und dafür von städtischer Seite Baurecht geschaffen, andere Projekte stehen unmittelbar davor bzw. könnten schon viel weiter sein, wenn kontinuierliche (Weiter-)Verkäufe und unklare Absichten der Investor*innen und damit einhergehende Änderungswünsche diesen Prozess nicht regelmäßig zurückwerfen würden. Die dringend benötigten Wohnungen werden als Konsequenz daraus in zahlreichen Projekten daher nicht verwirklicht.

Die GRÜNE Ratsfraktion hat schon in der Vergangenheit das Thema der Bodenspekulation immer wieder kritisch hinterfragt und auf die Probleme aufmerksam gemacht. Nach wie vor sind die konkreten Ansprechpartner*innen seitens der Projektentwickler*innen nicht klar, die die Verhandlungen führen.

Genauso wenig klar ist die Entwicklungsperspektive der Investor*innen. Consus wird mittlerweile durch ADO beherrscht, deren strategische Unternehmensausrichtung gänzlich unbekannt ist. Das Firmenportfolio von Consus bezieht sich in erster Linie auf den Handel mit Projektentwicklungen (sog. Upfront Sales), wobei das Interesse bei der „Partner*innensuche“ vorrangig auf dem Kapitalmarkt und nicht in der Stadtentwicklung liegt.

Bei der genaueren Betrachtung der Großprojekte wird deutlich, dass eine Vielzahl dieser Projekte in der Landeshauptstadt von den gleichen Investor*innen gesteuert wird. Durch Fusionen oder gänzliche Veräußerungen können die Projekte Glashütte, Grafental und Zauberberg der Investorengruppe Adler zugeordnet werden.

Mit den Benrather Höfen, dem Upper Nord Tower, Upper Nord Quarter und Grand Central gibt es darüber hinaus vier weitere Projekte der Consus.

Für die Fachöffentlichkeit ist klar, dass man mit einem solch aufgeladenen Bodenpreis – bedingt durch die Spekulation – sinnvollerweise keinen bezahlbaren Wohnraum mehr schaffen kann. In dieser Spekulationskette wird es einen „Letzten“ geben, der mit einer Abschreibung auf einen „vernünftigen“ Bodenpreis kommen wird, um die Wohnungen realisieren zu können. Zu erwarten ist aus wirtschaftlicher Sicht ein „Kapitalschnitt“, der erfahrungsgemäß über eine Insolvenz erreicht werden wird. In diesem Prozess einer möglichen Insolvenz gilt es die Interessen der Stadt(-gesellschaft) zu wahren. Daher müssen geeignete Instrumente gefunden und konsequent angewendet werden, um diese Fehlentwicklung zu steuern und für die Stadtgesellschaft abzuwenden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was passiert im Falle potentieller Insolvenzen von (Teil-) Grundstückseigentümer*innen (z. B. Glasmacherviertel, Grand Central, etc.) in Bezug auf die Gültigkeit von städtebaulichen Verträgen und dort festgelegten Vertragsstrafen und Fristen?
  2. Welche konkreten Schritte sind seitens der Verwaltung oder auch seitens der Politik notwendig, damit die vorhandenen städtebaulichen Verträge diesen o.g. Fall abdecken oder sind diese ohnehin diesbezüglich schon abgesichert und welche Erfahrungswerte liegen der Verwaltung hierzu bislang vor?
  3. Ist vor dem Hintergrund möglicher Insolvenzen ein städtebaulicher Vertrag überhaupt ein rechtssicheres Instrument, um die Interessen der Stadt bzw. Stadtgesellschaft zu wahren oder gibt es andere Regelungsmöglichkeiten (wenn ja, welche), die hier konkret zum Einsatz kommen (müssten) und welche werden seitens der Verwaltung präferiert (mit Begründung)?

 

Mit freundlichen Grüßen

Harald Schwenk                                                   Frank Schulz