Umsetzung des Beschlusses zum geschlechtergerechten Sportstättenbau

Antwort der Verwaltung

04. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Albes,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Sportausschusses am 4. Dezember 2019 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die beschlossenen Maßnahmen, die im Antrag zum geschlechtergerechten Sportstättenbaus vorgegeben (Vorlage: 52/71/2018) wurden, auch umgesetzt werden?
  2. Werden entsprechende Anforderungen schon in den jeweiligen Ausschreibungen berücksichtigt und welche sind diese?
  3. Welche Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit wurden seit November 2018 bis heute an welchen Standorten umgesetzt?

Sachdarstellung
Im Haushaltsbegleitantrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP “Geschlechtergerechtigkeit auch beim Sportstättenbau“ wurde die Verwaltung beauftragt, für die Zukunft sicher zu stellen, dass bei Bau und Sanierung von Sportstätten, Vereinssportanlagen und bei der Planung, Gestaltung, Ausstattung, Lage, Erreichbarkeit und Sicherheit des Außenbereiches die Bedürfnisse und Wünsche von Frauen und Mädchen adäquat berücksichtigt werden.

Im Antrag wurden beispielhaft einige Maßnahmen genannt, die aber nicht abschließend zu verstehen waren, sondern je nach Standort und Zweck ergänzt werden müssten. Da Bauherren eher selten Haushaltsbegleitanträge zu lesen bekommen, stellt sich automatisch die Frage, wie die Verwaltung sicherstellt, dass entsprechende Stellen vom politischen Beschluss Kenntnis erhalten und entsprechend handeln können. Weitere Begründungen erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jörk Cardeneo