Sportstätten-Kataster: Sportanlagen fit halten!

8.  Juni 2022

An den
Vorsitzenden des Sportausschusses
Ratsherrn Burkhard Albes

Sehr geehrter Herr Albes,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kataster zu entwickeln, das die fortlaufende Instandhaltung, bedarfsbezogene Sanierung und Modernisierung der städtischen Sportstätten insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen einer wachsenden städtischen Bevölkerung und einer sich wandelnden Sportstätten-Nachfrage darstellt.

Stufe 1 – Sportstätten des Sportamts
In diesem Kataster sollen in einem ersten Schritt alle im Eigentum der Stadt befindlichen und vom Sportamt verwalteten Sportstätten erfasst werden. Hierbei sind die nach bau- und sportfachlichen Kriterien erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung dieser Sportstätten einschließlich der zu erwartenden Kosten und Fördermöglichkeiten strukturiert darzustellen und zu priorisieren. Ebenso sind die Erkenntnisse aus der Sportwirksamkeitsstudie einzubeziehen. Bei der Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen sollen darüber hinaus folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Beitrag zur Förderung des Vereinssports (Nutzung durch Vereine: vereinsspezifische Merkmale wie Anzahl der Mitglieder im Kinder-, Jugend-, Erwachsenenbereich, Spielklassen, Geschlechtergerechtigkeit usw.);
  • Beitrag zur Förderung des Schulsports (Nutzung durch Schulen Anzahl der geplanten Unterrichtsstunden auf den Sportanlagen, Angebote des offenen Ganztags usw.);
  • Beitrag zur Förderung des sonstigen nicht organisierten Freizeitsports (Nutzung der Sportanlagen durch sonstige Organisationen, sonstige Angebote des Freizeitsports usw.);
  • Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität (Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Ausstoß usw.) sowie Klimaanpassung (Beschattung von Sportanlagen usw.) und Finanzierung aus Haushaltsmitteln für den Klimaschutz;
  • Beitrag zur Sicherstellung von inklusiven Sportangeboten (Herstellung der Barrierefreiheit, tatsächliche Nutzung der Sportanlagen durch inklusiv ausgerichtete Sportangebote der Vereine usw.).

Das Kataster soll zudem regelmäßig fortgeschrieben und dem Sportausschuss einmal jährlich vorgestellt werden.

Bei der Aufstellung des Katasters sowie bei der Fortschreibung sollen vor Einbringung in den Sportausschuss die Mitglieder der Kleinen Kommission des Sportausschusses und der Stadtsportbund eingebunden werden.

Stufe 2 – Sportstätten anderer Ämter
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, nach Fertigstellung des Katasters gemäß Stufe 1 einen Vorschlag zu unterbreiten und dem Sportausschuss vorzulegen, wie die nicht vom Sportamt, sondern von anderen Ämtern verwalteten Sportstätten und Bewegungsräume, die sich im Eigentum der Stadt befinden, ebenfalls in das Kataster aufgenommen werden können.

Stufe 3 – Vereinsportanlagen
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, nach Fertigstellung des Katasters gemäß Stufe 2 einen Vorschlag zu unterbreiten und dem Sportausschuss vorzulegen, wie die den Sportvereinen zur sportlichen Nutzung vertraglich überlassen städtischen Sportstätten und Grundstücke ebenfalls im Kataster dargestellt werden können.

Soweit dabei die Verantwortung zur Unterhaltung dieser Anlagen auf die Vereine übertragen wurde und die Vereine aus dem städtischen Haushalt gefördert werden , sollen diese Finanzmittel ebenfalls im Kataster erläutert werden.

Zeitrahmen
Das Kataster gemäß Stufe 1 soll bis zur der den Etatberatungen vorausgehenden Sitzung des Sportausschusses vorliegen.

Der Vorschlag zur Weiterentwicklung des Katasters gemäß Stufe 2 soll bis Ende 2022 vorgestellt werden. Bis Ende 2023 soll der Vorschlag für die Stufe 3 eingebracht werden.

Sachdarstellung
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein gesamtstädtisches Schwimmkonzept. Wenngleich die Schwimmfähigkeit der Kinder in Düsseldorf vergleichsweise hoch liegt, gibt es immer noch Personen, die durch die Angebote nicht erreicht werden. Dabei gestaltet sich derzeit die Suche nach geeigneten Kursangeboten für die Familien kompliziert, da alle Bäder einzeln abgefragt werden müssen.

Um diese Hürde zu verringern, beauftragen die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Arbeitsgruppe zur Erstellung des gesamtstädtischen Schwimmkonzepts, in ihren Vorschlag eine Lösung für eine vereinfachte digitale Such- und Anmeldefunktion aufzunehmen, die übergreifend die Schwimmkurse aller Düsseldorfer Bäder sowie möglichst der anderen öffentlichen Träger und Vereine umfasst.

Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk-Peter Sültenfuß        Dr. Thorsten Graeßner