Städtische Grundstücke für den Wohnungsbau: 100 % für bezahlbarere Wohnungen

13. Dezember 2018

An Herrn
Oberbürgermeister Thomas Geisel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten wir Sie, folgenden Begleitantrag zum Haushaltsplanentwurf 2019 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 13. Dezember 2018 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, städtische Liegenschaften für den Wohnungsbau, auf denen mehr als zwei Wohneinheiten entstehen, für

  • öffentlich geförderte Wohnungen
  • preisgedämpfte Wohnungen
  • Wohnungen, denen ein besonderes Nutzungskonzept für besondere Zielgruppen zugrunde liegt (beispielsweise Senior*innen, Auszubildende, Baugruppen, u. a.)

zu vergeben, verpachten oder verkaufen. Es werden keine Grundstücke für frei finanzierten Wohnungsbau ohne wohnungspolitische Ziele abgegeben. Die Anteile der drei Segmente sollen jeweils den Grundstücken und Sozialräumen angepasst werden. Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen soll im Regelfall bei 40 % liegen.

Sachdarstellung
Seit 2015 nutzt die Stadt Düsseldorf zunehmend Konzeptausschreibungen, um die städte-baulichen, sozialen und ökologischen Ziele bei Grundstücksverkäufen zu berücksichtigen (Vorlage 01/ 48/2015). Darüber hinaus wurden mit Vergaben an die Städtische Wohnungs-gesellschaft SWD, die Düsseldorfer Genossenschaften und andere Akteur*innen, die in der Tradition der Wohnungsgemeinnützigkeit handeln, gestärkt.

Für Wohnungsbauvorhaben auf privaten Flächen, bei denen ein Bebauungsplanverfahren benötigt wird, gibt es die Mindestanforderung von 40 % öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungen gemäß dem Handlungskonzept Wohnen (HKW). Die Entwicklung des Wohnungsmarktes und der Mieten zeigt jedoch deutlich, dass die Stadt alle Möglichkeiten die sie hat, noch stärker nutzen muss.

Die Stadt muss beim Verkauf von Grundstücken erreichen, dass Wohnungen für die breiten Schichten der Bevölkerung gebaut werden. Sie muss Wohnungen ermöglichen, die auf privaten Flächen und durch private Projektenwicklungen nicht ausreichend realisiert werden: öffentliche geförderte Wohnungen, preisgedämpfte Wohnungen und Wohnungen für spezielle Zielgruppen wie Menschen mit Behinderung, Senior*innen, Auszubildende oder Wohngemeinschaften und Baugruppen.

Für frei finanzierte Wohnungen mit Mieten über 10 Euro je Quadratmeter, muss die Stadt hingegen ihre Grundstücke nicht vergeben. Dieses Segment wird von den privaten Akteuren des Wohnungsmarktes abgedeckt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Raub                                      Angela Hebeler

Norbert Czerwinski                            Manfred Neuenhaus