Streusalzeinsatz in Düsseldorf

09. April 2018

Antworten der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Gutt,
der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen ist in Düsseldorf (mit Ausnahmen) verboten. Mit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenreinigungssatzung gilt die Anwendung von Streusalz seit dem 01.01.2018 als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 500.- Euro geahndet werden. (§ 3, Abs.2 und § 10)

Die schädigende Wirkung von Streusalz auf Wasser, Flora und Fauna ist hinreichend bekannt, und die langjährige Fehlanwendung z.B. auf der Königsallee wurde durch Messungen des Salzgehaltes im Substrat und in den Bäumen selbst bestätigt. Mit der Vorlage 70/ 7/2018 „Vitalität der Rosskastanien an der Königsallee“ wurde der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen über die dramatischen Folgen von Streusalzeinsatz informiert.

Obgleich nun die Wintersaison 2017/18 ausgesprochen milde und schneearm war, konnte man schon bei geringstem Niederschlag riesige Mengen von Salz auf Bürgersteigen in der gesamten Stadt sehen, auch auf solchen, die sich in städtischer Zuständigkeit befinden und an denen Straßenbäume stehen. In den Auslagen der Einzelhandelsgeschäfte und Baumärkte stapelten sich wie alljährlich die Salzpackungen ohne Warnhinweise auf deren Schädlichkeit, und abstumpfende Mittel suchte man meistens vergeblich.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen auf die Tagesordnung des Ausschusses für öffentliche Einrichtung am 09. April 2018 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Wurden in diesem Winter seitens der Verwaltung Kontrollen zur Verwendung von Streusalz auf Bürgersteigen, speziell im Einzugsbereich von Straßenbäumen, vorgenommen, wie viele Fehlanwendungen wurden festgestellt oder angezeigt, und welche Bußgelder wurden seit dem 1. Januar 2018 verhängt?
  2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass sich Subunternehmer, die von der Stadt mit dem Winterdienst beauftragt sind, an das Streusalzverbot auf Gehwegen halten, und was ist im Fall der Zuwiderhandlung an Sanktionen vorgesehen?
  3. Welche erfolgversprechenden Informations-Kampagnen zum Streusalzverbot und welche Schulungen des eigenen Personals (inkl. der städtischen Töchter) plant die Verwaltung vor der nächsten Wintersaison in Anbetracht dessen, dass die bisherigen Bemühungen nicht den gewünschten Erfolg zeigten?

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Landau, Christine Ewert, Vera Esders