Strukturellen Leerstand vermeiden – faire Spielregeln und Vertrauensschutz für Investoren! 24. Oktober 201628. September 2018 24. Oktober 2016 Antrag angenommen An Ratsherr Uwe Warnecke Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Sehr geehrter Herr Warnecke, die Fraktionen von FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 24. Oktober 2016 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welcher Form im Rahmen der Evaluation des Handlungskonzeptes Wohnen strafbewehrte Verpflichtungen zur zeitnahen Wohnnutzung von Neubauwohnungen aufgenommen werden können. Sachdarstellung Struktureller Leerstand ist in Wohnungsmärkten mit Nachfrageüberhang wie in Düsseldorf nicht erwünscht, da er dem ohnehin umkämpften Markt weitere Angebotskapazitäten entzieht. Mit dem Instrument der strafbewehrten Verpflichtung in städtebaulichen Verträgen kann dieser abgebaut werden, ohne dass über Verordnungen in den Bestandsmarkt eingegriffen wird und damit Vertrauen bei Investoren verloren geht. Vielmehr kann mit klaren und fairen Spielregeln für Investoren das Ziel erreicht werden, dass alle Neubauwohnungen zeitnah dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Rainer Matheisen Matthias Herz Harald Schwenk