19.03.2026 – Sofern ohne „Bau-Turbo“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsste, ist der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz vor dem APS anzuhören. Die Verwaltung entwickelt Verfahren, die die zeit- bzw. fristgerechte Befassung der jeweiligen Bezirksvertretung auch vor dem Hintergrund sich abzeichnender Änderungen der Landesbauordnung ermöglichen.