19.09.2019 – Aufgrund des Biotopverbundkorridors, der geschützten Arten und der wertvollen Böden bestehen erhebliche Bedenken für die Fläche DU_01 Duisburg / Düsseldorf. Vor diesem Hintergrund wird eine Ausweisung dieser Fläche als allgemeneiner Siedlungsbereich (ASB) abgelehnt.