09.06.2022 – Bei Bauvorhaben, die das aktuelle Baurecht überschreiten möchten, erfolgt eine sorgfältige Überprüfung, inwieweit die Planung städtebaulich und denkmalrechtlich verträglich sein kann. Die Überprüfung wird in der Regel im Rahmen eines geeigneten mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmten Formates der Qualitätssicherung erreicht. In diesem Zusammenhang werden auch geeignete Kompensationsmaßnahmen im Sinne eines social und/oder sustainable return diskutiert und erwartet. In einzelnen Fällen kann die rechtliche Sicherung der städtebaulichen Qualität durch Bebauungsplanverfahren notwendig werden.