Trotz der Aufstockung des Personals in diesem Bereich wird uns berichtet, dass die Genehmigung von Anträgen – ohne die keine Beauftragung erfolgen darf – sehr lange dauert. Über die Möglichkeit, einen „vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn“ formlos zu beantragen, wird in der Regel nicht informiert. Es muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Dies trägt zu erheblichem Frust und auch Finanzierungsproblemen bei.