Am 29.03.2023 berichtete die Rheinische Post in ihrem Artikel „Nach mehr als 25 Jahren müssen Künstler aus Ateliers ausziehen“, dass den Düsseldorfer Künstlern Christof Hartmann und Andreas Techler die Atelierräume mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.04.2023 gekündigt wurden. Eigentümerin
der Räume ist die Landeshauptstadt Düsseldorf. Begründet wird die Kündigung mit der mangelnden Standsicherheit des Hallenbereichs und der angrenzenden Mietflächen. Im Falle einer unvermeidbaren Entmietung von bestehenden Atelierflächen erwarten wir von der Verwaltung, die betroffenen Künstler*innen bei der Suche von alternativen Atelierräumen eng zu begleiten. Besonders das künstlerische Wirken von Andreas Techler beruht auf der Sammlung und Sichtung von Alltagsgegenständen, die der Künstler in seinem Atelier auf Inhalte und Zusammenhänge prüft und für Installationen und andere künstlerische Interventionen nutzt. So ist in den letzten Jahrzehnten ein umfangreiches Archiv in den Atelierräumen entstanden, das sich nur mit erheblichem Aufwand und Zeitvorlauf versetzen lässt.