26.02.2025 – Vor drei Jahren hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen den Planfeststellungsbeschluss zur Deichsanierung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, woraufhin die Verwaltung eigentlich angekündigt hatte, Rückverlegungsvarianten zu prüfen.