25.06.2021 – Die Bestellung von Mitgliedern des Integrationsrates sowie sachkundigen Einwohner*innen aus Nicht-EU-Staaten in Ausschüsse des Rates dient der Förderung von Bürgerbeteiligung und dem Transfer von Expertise aus der Bevölkerung.
Gleichzeitig ermöglicht es Einwohner*innen, die in der Stadtgesellschaft beheimatet sind, aber nicht über die rechtlichen Möglichkeiten eines aktiven und passiven Wahlrechts verfügen (Nicht-EU-Bürger*innen), aktiv an Beratungen der lokalen Politik teilzunehmen.