Anfrage: Sachstand „Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr“, Vorlage 179/141/2014 24. August 201827. August 2018 24.08.18 – Liegt nach der inzwischen erfolgten Einzelfallprüfung im Hinblick auf die Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr gemäss Beschluss der BV 9 vom 5.9.2014, konkret bezogen auf die noch nicht geöffnete Sopienstr. nördlich der Benrather Schlossallee, Kaiser-Friedrich-Str., Erlanger Str, Ansbacher Str., Nördlinger Str., Augsburger Str. sowie als weitere die Straße „An der Dankeskirche“ eine jeweils abgestimmte Detailplanung vor? Ist das Parken in Straßen, deren Restfahrbahnbreite zwecks Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen etc. unterhalb der nach geltender Rechtsprechung von 3,05 m liegt, zulässig? Wann ist mit der Freigabe der unter 1) genannten Straßen für gegenläufigen Radverkehr oder ggf. Aufhebung der jeweiligen Einbahnregelung zu rechnen?